Eigenlohn für Einzelunternehmung

Hallo zusammen, meine Frage:
Führt hier jemand eine Buchhaltung für einen Einzelunternehmer?
ich frage deshalb, weil ich ebenfalls eine für mich führe, schon Jahre lang, aber ich habe nur immer einen bescheidenen Gewinn ausweisen können. Nun ändert sich das offenbar langsam und das Eigenkapital wird buchhalterisch immer grösser, obwohl ich ja ständig Geld aus der Kasse nehme oder dem Konto und für mich privat benutze.
Hauptfrage: Ich muss wohl Eigenlohn verbuchen, sonst wird ja das Eigenkapital immer grösser. Wenn ich das tue, fliesst ja quasi Geld aus der Buchhaltung. Dieses Geld ist aber zu versteuern und AHV pflichtig. wie macht ihr das? Danke für sachliche Antworten!

Hallo optimfish

Als Einzelunternehmer bzw. Betriebsinhaber, bekommst Du NIE Lohn, sonder Du tätigst Privatbezuge (2850). Unter dem Jahr entnommene Privatbezüge sind quasi eine Vorwegnahe eines erhofften Gewinnes.

Du bekommst ja von der SVA eine Beitragsrechnung, die wird ja anhand des von Dir versteuerten Gewinnes berechnet. Du hast auch die Möglichkeit, die anzupassen. Denn merke: Wenig Gewinn - tiefere SVA - kleinere Rente wenns mal soweit ist…

Zurück zu den Privateinlagen und -bezügen, die IMMER über 2850 getätigt werden.

Beziehst Du weniger als Dein Gewinn ist, schuldet Dir das Unternehmen den Rest (sieht man bei der Buchung am 31.12. (je nach Software) auf 2800.

Beziehst Du mehr, als dass Du Gewinn machst, höhlst Du Deine Firma aus - auch das siehst Du beim umbuchen Privat (2805) auf Kapital (2800).

Guckst Du Dir mal Dein Kapitalkonto 2800 an, siehst Du auf einen Blick, ob die Firma nach allen Buchungsjahren bei Dir Schulden hat oder ob Du zuviel rausgenommen hast, als quasi bei der Firma Schulden hast.

Hoffe das hilft weiter

Gruess Hanspeter

Danke dir! so habe ich es eigentlich auch gesehen, aber meine „Vorgängerin“ hat mit „Eigenlohn“ gearbeitet. Keine Ahnung wozu das gut sein soll. Weil es wird dann kompliziert, da musst du dann diesen Eigenlohn in der STe deklarieren usw. Das Steueramt sagt, dass die AHV sich nicht auf den Gewinn abstützt sondern auf alle Einnahmen, die ich deklarieren muss. Und Eigenlohn musst du ja deklarieren, sonst kommt das schnell raus. Also danke dir mal!

Das ist auch für mich unklar warum Eigenlohn in den Schulen gelehrt wird, denn in Praxis bisher nie gesehen. Zudrm hat man noch den Nachteil dass man ALV abrechnen würde was ja beim Einzelunternehmer befreit ist.

Falls das fälschlicherweise gemacht wurde, sind ja immerhin Total 2,2 % würde ich das bei der Ausgleichslasse versuchen zurückzufordern…

Ich denke bei der Kollektivgesellschaft macht es Sinn, wenn nicht beide gleich viel arbeiten, bei der Einzelfirma kenne ich noch keinen Grund.

Ganz Ihrer Meinung, habe den „Eigenlohn“ der Vorgängerin abgeschafft. Leider verbietet sie jede Kommunikation :frowning: :slight_smile: