Eigentumswohnung Vermietung Büro an GmbH - Höhe Mietzins

Hallo zusammen

Wir beabsichtigen den Kauf einer 5.5-Zimmer Eigentumswohnung. Dabei soll unsere GmbH, wie aktuell in der Mietwohnung auch, ein Zimmer als Büro mieten.

Nun ist uns nicht klar, wie hoch wir die Miete ansetzen dürfen und ob diese privat zu versteuern ist.

Rein logisch würde ich die Miete einer ähnlichen Wohnung als Ausgangspunkt nehmen und dort die Mietzinsformel 1/(Anzahl Zimmer+1) rechnen. Ist dies zulässig oder muss dort der Eigenmietwert als Grundlage genommen werden (der ja in der Regel tiefer ist).

Wie muss mit diesen Einnahmen dann in der privaten Steuererklärung umgegangen werden? Vor allem da ja der Eigenmietwert bereits besteuert wird.

Danke für eure Hilfe.

Liebe Grüsse

hallo
Eine Miete ist zulässig. Die zuständigen Steuerämter kennen eine Formel wie Du sie beschrieben hast.
Die Mieteinnahmen sind aber privat zu besteuern. Du kannst diese vom Eigenmietwert abziehen, total aber hast Du wiederum den Betrag des Eigenmietwertes (oder auch freiwillig mehr) als Mieteinnahmen zu besteuern.
Netto macht es also keinen Unterschied.
Betriebswirtschaftlich um allenfalls die Kosten klar zu kennen, macht eine Miete sicher Sinn für Deine Kalkulationen des Produktes oder der Dienstleistung.
Gruss
Arthur

Bei Kauf einer Eigentumswohnung würde ich prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, als Eigentümer eine weitere GmbH zu gründen. Diese vermietet dann teils an Euch privat und teils an die Firmen-GmbH. Und dürfte auch frei darin sein, die Preise jeweils festzulegen.

Vorteil: wenn es einen Eigentümerwechsel geben sollte, verkauft man nur die GmbH und braucht keinen Notar etc., da keine Änderung im Grundbuch nötig ist. Das spart eine Menge Geld.

hallo booky
ich kann Dir leider nur tw. recht geben. Wenn eine Wohnung /Liegenschaft in der GmbH ist, wird der GmbH Verkauf wie ein Liegenschaftsverkauf (Grundstückgewinnsteuer oder Besteuerung des Gewinnes in der Firma) angesehen. Dies ist je nach Kanton abzurechnen.
Somit ist es kein steuerfreier Kapitalertrag beim Verkauf der GmbH.
Der Eigenmietwert der Liegenschaft wird auch in der GmbH angeommen und besteuert. Egal ob unter Preis vermietet an Eigentümer. Somit steuerlich genau abzuklären. Meine Erfahrung zeigt, dass dies steuerlich nicht so sinnvoll ist.
Gruss
Arthur