Wie geht ihr mit dem Eigenverbrauch in der Gastrobranche um:
Es ist MWST- Pflichtig ist es aber auch steuerpflichtig?
Meine Buchung lautet: 5210/3261 es im Umsatz und gleichzeitig ein Lohnbestandteil… ich habe hier ein Knüppel und bin mir nicht sicher ob ich es korrekt verbuche und deklariere.
Hallo Saranda
Ich nehme an es handelt sich um den Verpflegugnsabzug und für Mitrarbeiter und nicht für Selbständig erwerbende?
Rechnest du den Verpflegungsanteil als Naturallohn auf oder betrachtest du den abgemachten Bruttolohn inkl. Verpflegunganteil? (Arbeitsvertrag gibt dazu auskunft)
Fall 1: Aufrechnen und Abziehen
5210/3261
Fall 2: Nur abziehen
1091/3261
Fall 1 ist ist Steuerneutral
Fall 2 ist steuerlich relevant
Gemäss Brancheninfo Hotelierie und Gastgewerbe ist es mit 8.1% (Verpflegung vor Ort) zu besteuern (ausnahme bei Take-Away die sind nur zum Reduzierten Satz zu besteuern)
Hi
Der Eigenverbrauch, egal ob Gastronomie oder anderes Gewerbe ist ein Aufwand der nichts mit der Unternehmenstätigkeit zu tun hat. Das heisst du benutzt die Aktiven deines Unternehmens für Deinen privaten Konsum. Das wiederrum bedeutet, dass die Kosten dafür vollständig, inkl. Steuern, zu deinen Lasten gehen.
Dein Vorteil daran ist vermutlich, dass du so günstigere Konditionen dadurch erhälst.
Du kannst diesen Aufwand über deine Lohnabrechnung verbuchen, oder auch über dein KK falls du eines führst. Aber zu den Bezugskosten inkl. MwSt.
Privat bist du immer das letzte Glied in der MwSt. Kette.
Bei mir in der Gastronomie beziehen auch meine Mitarbeiter Waren. Diese kaufen sie über die Kasse mit Rabatt ein und ich verrechne sie ihnen auf der Lohnabrechnung unter dem Begriff Warenbezug.
Für mich ziehe ich pauschal 50.- pro Monat Waren als Eigenverbrauch dem KK ab. Obwohl ich kaum etwas konsumiere, weil ich möchte nicht jeden Tag das gleiche essen, ziehe ich diesen Betrag zur Sicherheit ab, denn bei einer Gastronomie würde die Steuerprüfung kaum glauben, dass der Inhaber nicht selbst Waren bezieht.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich hab den Betrag zum Bruttolohn aufgerechnet somit ist es ein Lohnbestandteil.
5000/3000
Ich zahle Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen und Steuern für diesen Betrag.
Hoffentlich habe ich es korrekt, verstanden und umgesetzt.
die Abzüge sind im Merkblatt N1 oder N2 gemäss eidg. Steuerverwaltung geregelt, da nützt es nichts, CHF 50.00 pro Monat abzuziehen. Es prüfen die Steuern sowie die AHV…
Hi
Interessant. Wusste ich nicht.
Sind diese pauschalen Abzüge denn obligatorisch?
Bsp: ich beziehe pro Monat für ca 50.- Lebensmittel. Nachweisbar! Muss ich trotzdem die pauschalen Bewertungsbeträge auf dem Merkblatt benützen?
Hallo Nomad
Ja, die Abzüge sind vorzunehmen, ansonsten wird in der AHV sowie in der Steuerveranlagung aufgerechnet, ebenfalls ist meist ja die MWST auch davon betroffen.
Ich habe gerade der kantonalen Aufsicht Bundessteuern angerufen.
Dieses Merkblatt beinhaltet allgemeine Ansätze.
In der Praxis kann der Bezug an Naturallohn sowohl gegen unten wie auch oben abweichen.
Wenn belegt werden kann, dass man weniger bzw. mehr Naturallohn bezieht, können auch andere Ansätze gelten. Hauptsache ist immer, dass es belegt werden kann wenn Fragen aufkommen.
Folglich sind meine 50.- Abzug gerechtfertigt und korrekt.
Liebe Nomad
Weshalb fragst Du, wenn Du es besser weisst? Hast Du die Aussagen schriftlich bekommen, dass für dich mit CHF 600.00 Abzug jährlich durchkommst bei AHV und Steuern? Wenn Aussagen schriftlich da sind, dann hast Du tatsächlich einen guten Deal ausgehandelt. Ansonsten kann ich von 30 Jahren Erfahrung sprechen… aber man erkennt es erst, wenn man die Veranlagungen genau durchsieht oder den AHV-Revisor hatte
Was denkst du? Soll ich mehr einem hergelaufenen Benutzernamen der mir schriftlich in einem anonymen Forum einen Ratschlag gibt glauben? Oder soll ich dem offiziellen Schweizer Amt, welches die von dir angegebenen Merkblätter herausgibt glauben?
Ich habe nur deine Aussage überprüft. Nur ein Naivling glaubt oder vertraut blind.
Und als Hinweis: Bis jetzt habe ich die schlechtesten Erfahrungen mit Buchhalterinnen gemacht, die darauf beharrten, Sie hätten die Ausbildung und die Erfahrung, ich solle gefälligst das tun was sie wollen und das glauben, was sie sagen. Habe viel Geld dadurch verloren, weil ich nicht selbst Verantwortung übernommen hatte.
Und für alle die mitlesen. Hier ist der Link zu den Merkblättern:
Und das steht auf dem Merkblatt N1 unter „Vorbemerkungen“:
Die hiernach angegebenen Pauschalbeträge stellen Durchschnitts
ansätze dar, von denen in ausgesprochenen Sonderfällen nach
oben oder nach unten abgewichen werden kann.