Einfache Buchhaltung - Abgrenzungen

Guten Tag, ich hätte eine Grundfrage, bei der ich mir immer noch unsicher bin:

Bei einer einfachen Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung werden keine Abgrenzungen gemacht, richtig? Wenn also zB. eine Versicherung im alten Jahr bezahlt wird, die für das nächste Jahr ist, wird sie vollumfänglich im alten Jahr gebucht und nicht abgegrenzt, richtig?
Vielen Dank!

Es ist in dem Fall eine Verschiebung, wenn es dann immer gleich gehandhabt wird gibt es nur im ersten und letzten Geschäftsjahr eine ungleichheit, während die anderen Jahren dann „korrekt“ sind.
Nur weil es eine einfache Buchhaltung ist kann trotzdem - sofern sich der Aufwand in Grenzen hält - Abgrenzungen in Form von Kreditoren / Debitoren gebildet werden.

Hallo Mia,
Liebe Mitleser,

Eine einfache Buchhaltung besteht aus Einnahmen und Ausgaben. Somit dürfen keine Abgrenzungen gebucht werden. Möchtest du eine bessere übersicht über das Jahr und deine tatsächlichen Aufwände und Erträge im „richtigen“ Jahr sehen (also Abgrenzungen buchen), kannst du auf eine Doppelte Buchhaltung wechseln. Dies verursacht bei kleineren Personengesellschaften in der Regel - bis auf den Abschluss - kaum Mehraufwand.

Wenn du Fragen dazu hast, komm per private Nachricht auf mich zu.

Wenn dir mein Beitrag geholfen hat, bitte markiere diesen mit einem „Herz“ - danke. :slight_smile:

Nun wünsche ich euch einen super Tag.

Beste Grüsse
Stefan

Hallo

Die Schwierigkeit ist, dass man bei der Informationssuche im Internet immer wieder auf Seiten stösst, die behaupten, man könne bei einer „Milchbüechlirechnung“ Rückstellungen machen. Aus meiner Sicht ist dies falsch, mit folgender Begründung und Beispiel:

Du hast als Einzelfirma 100’000 Fr. Einnahmen, und Kosten von 20’000 Fr. Das heisst, dir bleibt ein Gewinn von 80’000 Fr. Gehen wir davon aus, dass du nun aber nicht mit einem so hohen Gewinn gerechnet hast und zu wenig Sozialabgaben Akonto abgeführt hast. Ebenfalls hast du für das letzte Quartal die MwSt. noch nicht bezahlt. Da wäre es verführerisch, für die beiden Posten Geld zurückzustellen, der nicht dem Gewinn zugeschrieben wird. Sonst bezahlst du ja mehr Steuern auf Geld, dass du ja im neuen Jahr als Ausgabe wieder verlierst.
Das Problem ist nun aber bei der einfachen Buchhaltung, dass das Geld als Einzelfirma ja auf deinem Konto ist. Wie soll die Steuerverwaltung mit einfachem Aufwand prüfen, dass du die Rückstellung im nächsten Jahr auch mit der Ausgabe korrekt verbuchst und nicht heimlich als Gewinn nutzt? Mehr Geld hast du ja nicht, aber die Gefahr ist zu gross, dass man im neuen Jahr die Rückstellung einfach „vergisst“ und die nun eintreffende Nachzahlung AHV und MwSt. im neuen Jahr nochmals als Ausgabe verbucht und so nochmals weniger Steuern bezahlt.

Es ist klar, dass mit der Milchbüechlirechnung der Jahresabschluss nie ganz stimmt, aber über mehrere Jahre gleicht sich dies aus und stimmt in sich (auch wenn nicht auf den Franken genau).
Darum ist die Info im Web, dass man Rückstellungen machen darf falsch. Und aus meiner Sicht kann die Milchbüechlirechnung nur eine Ist-Buchhaltung sein, und nicht Soll-Buchhaltung. Das ist aber meine persönliche Meinung.

Gruss
Justin

Hallo Justin,
Liebe Mitleser,

Ja das Internet weiss viel und behauptet noch mehr… Ein super Instrument, aber der Leser muss die Information einordnen können.

Eine Einnahmen Ausgabenrechnung hat keine Bilanz. Daher werden in einer Milchbüechlirechnung auch keine solchen Konti (z.B. Rückstellungen) geführt. Eine Bilanz sollte auch aufgehen - die Praxis (übernommene Vorbuchhaltungen) hat mir schon mehrmals gegenteiliges bewiesen…

Zur Frage betr. Steuerverwaltung: Die Einnahmen und Ausgabenrechnung würde nicht aufgehen…

Gerne mit „Herz“ markieren - danke. :slight_smile:

Nun wünsche ich euch einen super Abend.

Beste Grüsse
Stefan