Guten Tag
Ein paar Freunde haben ein kleines Projekt am Start und führen dieses als einfache Gesellschaft. Nun wird es das erste mal wohl einen kleinen Gewinn pro Kopf abwerfen. Online bin ich nicht superschlau geworden, deshalb frage ich Euch:
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Ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung nötig, wenn der Reingewinn der einfachen Gesellschaft unter CHF 2’300.00 pro Kopf liegt? Oder ist die Anmeldung sowieso durchzuführen?
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Können die Beiträge, die als Unselbständige geleistet werden mit dem möglicherweise fälligen Mindestbeitrag verrechnet werden?
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Wie lange kann die Einfache Gesellschaft bestehen bleiben, bis eine andere Rechtsform gefunden werden muss?
MERCI viiu mau
Céline