Einfache Gesellschaft AHV

Guten Tag

Ein paar Freunde haben ein kleines Projekt am Start und führen dieses als einfache Gesellschaft. Nun wird es das erste mal wohl einen kleinen Gewinn pro Kopf abwerfen. Online bin ich nicht superschlau geworden, deshalb frage ich Euch:

  • Ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung nötig, wenn der Reingewinn der einfachen Gesellschaft unter CHF 2’300.00 pro Kopf liegt? Oder ist die Anmeldung sowieso durchzuführen?

  • Können die Beiträge, die als Unselbständige geleistet werden mit dem möglicherweise fälligen Mindestbeitrag verrechnet werden?

  • Wie lange kann die Einfache Gesellschaft bestehen bleiben, bis eine andere Rechtsform gefunden werden muss?

MERCI viiu mau
Céline

Nicht alle denken so weit wie Sie!

Ich würde einen Abschluss machen, Ergebnis durch 3 Teilen beim Erfolg und Vermögen.

Jeder/Jede soll das dann als Erwerb als Selbständigkeit versteuern.

Falls der Geeinn steuerlich anerkannt wird und die Höhe es erfprdert, macht Steuerberwaltung eine Meldung an die kantonale

Auf dem Gewinn muss dann AHV bezahlt werden.

EG gilt anscheinemd gem TREX in Sachen AHV als Persomengesellschaft also wie eine Koll. Gesellschaft

https://www.trex.ch/de/personengesellschaften-im-fadenkreuz-der-ahv-gibt-es-noch-harmlose-aktionaerbindungsvertraege/

1 „Gefällt mir“