Liebe Sandra,
Danke für Ihre Antwort!
Das ist ein Impuls, den ich auch schon in Betracht gezogen habe.
Ginge es alternativ dazu nicht auch, dass ich lediglich monatlich einen Auszug aus meinem elektronischen Arbeitskalender, in dem meine therapeutischen Termine mit Betrag eingetragen sind, als Dokumentation und zugleich Beleg für die Klientenzahl meiner Rechnungslegung beifüge?
MWST-pflichtig bin ich nicht, dazu ist mein Umsatz noch zu gering.
Freundliche Grüsse von
Eric