Grüezi miteinaund.
Wir suchen nach einer Lösung für folgenden Vorgang:
Privat in das Unternehmen (AG) eingebrachte Sachgegenstände (Büroausstattung) wurden verkauft, da diese nicht benötigt wurden. Der Verkauf wurde über eine Online-Auktionsplattform abgewickelt und die finanzielle Abwicklung ist über das Firmenkonto gelaufen, sowohl der Verkaufspreis inkl. Versandkosten, als auch die Gebühren (Provision an Auktionsplattform).
Der Kontakt zu den Kaufern erfolgte über die Firmenmailadressen.
Da die Sachen privat eingebracht wurden, sollte der Erlös entsprechend vergütet werden, der Person die die Sachen eingebracht hat.
Ist dieser Vorgang in Ordnung? Es entsteht kein finanzieller Vor- oder Nachteil für die Firma.
Der Verkauf wird als Einmalige Einnahme gebucht und die Gebühren, Porto und Vergütung (an die Privatperson) als Ausgabe. Die Einnahme wird bei der MWST-Abrechnung berücksichtigt, sprich die MWST abgeführt.
Gibt es noch etwas zu beachten?
Danke für die Antworten und Hilfestellungen.
Freundliche Grüsse