Eingebrachte Gegenstände über Firma verkaufen

Grüezi miteinaund.

Wir suchen nach einer Lösung für folgenden Vorgang:

Privat in das Unternehmen (AG) eingebrachte Sachgegenstände (Büroausstattung) wurden verkauft, da diese nicht benötigt wurden. Der Verkauf wurde über eine Online-Auktionsplattform abgewickelt und die finanzielle Abwicklung ist über das Firmenkonto gelaufen, sowohl der Verkaufspreis inkl. Versandkosten, als auch die Gebühren (Provision an Auktionsplattform).

Der Kontakt zu den Kaufern erfolgte über die Firmenmailadressen.

Da die Sachen privat eingebracht wurden, sollte der Erlös entsprechend vergütet werden, der Person die die Sachen eingebracht hat.

Ist dieser Vorgang in Ordnung? Es entsteht kein finanzieller Vor- oder Nachteil für die Firma.

Der Verkauf wird als Einmalige Einnahme gebucht und die Gebühren, Porto und Vergütung (an die Privatperson) als Ausgabe. Die Einnahme wird bei der MWST-Abrechnung berücksichtigt, sprich die MWST abgeführt.

Gibt es noch etwas zu beachten?

Danke für die Antworten und Hilfestellungen.

Freundliche Grüsse

Du kannst ja als gegenkonto grad das Privatkonto 2850 nehmen - dann ist alles klar.

Gruess Hanspeter

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sprich die Ausgabe wird mit 2850 verbucht. habe ich das richtig verstanden?

Freundliche Grüsse

Hallo m24

Nach dem Verkauf der Ware buchst Du

Bank an Durchlauf/Abklärungskonto 1099 Bruttoertrag

Wenn Du die Gebühren etc. der Firma belastest, buchst Du beim Zahlen einfach
Gebühren Ricardo an Bank

Wenn die Gebühren auch über Privat abgewickelt werden sollen, buchst Du

1099 an Bank

Am Ende buchst Du den Saldo vom 1099 gegen das Privatkonto, also 2850 an 1099.

Jetzt ist das Geld raus und die Firenbuchhaltung ist nur dort involviert, wo es auch was mit der Firma zu tun hat, also z.B. bei den Gebühren.

Hoffe, das hilft weiter.

Gruess Hanspeter

Nochmals vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Hilfe.

Freundliche Grüsse
Mathias