Eingelöster Gutschein > Fakturierung an Aussteller des Gutscheins

Guten Tag!
Bei internen Schulungen, kriegen die Teilnehmer einen Essbon, welcher im Dorf bei gewissen Restaurant/Kebabständer eingelöst werden kann. Wert ist immer CHF 30.-

Regelmässig erhalten wir dann, von diesen Restaurants eine Sammelrechnung über die eingelösten Gutscheine.
Er heftet dann jeweils noch die Quittung über den effektiven Verbrauch vor Ort.
Manchmal sind die Beträge unter/über CHF 30, Differenz wird entweder ausbezahlt bzw. der “Esser” muss drauflegen.

Wir kriegen dann die Sammelrechnung über die eingelösten CHF 30-Gutscheine, muss dann die MWST ausgewiesen werden oder nicht?

Danke & Gruss

Hallo MWST_BON

Ich interpretiere das so, dass ihr mit der Sammelrechung eine gastgewerbliche Leistung bezahlt. Das Restaurant müsste in diesem Falle, falls es MWST-Pflichtig ist, auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen.

Die Abgrenzung ist aber nicht ganz einfach, denn wenn ihr z.B. beim einem Restaurant 10 Gutscheine bestellt und bezahlt, dann unterliegen diese nicht der MWST, sondern erst, wenn sie eingelöst werden (siehe MWST-Brachen-Info 08 Hotel- und Gastgewerbe, Punkt 8.2). Die Unklarheit ist, ob ihr aus Sicht der MWST Gutscheine bezahlt oder eine gastgewerbliche Leistung bezieht…

Vielleicht hat jemand im Forum mehr Erfahung im Gastgewerbe?

Beste Grüsse

MSchuler

Guten Tag Herr Schuler
die Gutscheine werden nicht gekauft, sondern wir stellen diese selber aus und Verteilen diese dann den Kursteilnehmer.
Es besteht ein Deal zwischen unser Firma und den Gastgewerbler im Dorf, dass Sie diese selbergemachte Gutscheine als “Geld” akzeptieren und uns dann eine Rechnung dafür ausstellen.

Freundliche Grüsse

Hallo MWST_BON

Die Abgabe des Bons ist wie Pauschalspesen zu behandeln. Entsprechend kann darauf keine Vorsteuer berücksichtigt werden. Bei den mit Belegen der Restaurants nachgewiesenen effektiven Konsumationen können die Vorsteuern berücksichtigt werden, weil auch nur darauf MWST abgerechnet wurde. Der Wirt behandelt den Bon im Normalfall wie Bargeld.

Da die Bons höchstwahrscheinlich recht zeitnah eingelöst und fakturiert werden, würde ich auf die Verbuchung der Bons verzichten und nur noch die Rechnungen der Restaurants erfassen. Allenfalls über den Abschluss ausstehenden Bons (ohne Vorsteuer) sind zu verbuchen. Grundsätzlich wird wie folgt gebucht:

  • Verpflegungsspesen → Kreditoren/flüssige Mittel = 20.00 (mit Vorsteuer)
  • Pauschalspesen → Kreditoren/flüssige Mittel = 10.00 (ohne Vorsteuer)

Der Wirt dürfte die Verbuchung entsprechend wie folgt verbuchen:

  • Debitoren → Ertrag = 20.00 (mit MWST)
  • Debitoren → Kasse = 10.00 (ohne MWST)

Wenn die effektive Konsumation über Fr. 30.00 liegt, darf die Vorsteuer lediglich auf dem tatsächlich ausbezahlten Betrag (Fr. 30.00) berücksichtigt werden. Ich hoffe, dass dies hilfreich ist.

Gruss tax-i-driver