Verbuchung der Bareinlage für die GmbH
a) Bank / Kontokorrent Gesellschafter A CHF 10’000
b) Bank / Kontokorrent Gesellschafter B CHF 10’000
Die Zahlungen werden jeweils auf das Gründungskonto der GmbH bei der Bank geleistet. Dieses Konto ist bis zur Errichtung der GmbH und Freigabe durch das HR gesperrt.
Bei Freigabe des Kontos sind folgende Buchungen vorzunehmen:
c) Kontokorrent Gesellschafter A / Stammkapital CHF 10’000
d) Kontokorrent Gesellschafter B / Stammkapital CHF 10’000
Die Kapitaleinzahlung durch die Gesellschafter ist kein Darlehen der beiden an die Gesellschaft und daher nicht zu verzinsen.
Sollten eine Zahlung als Darlehen an die GmbH erfolgen, so wird diese gem. Rundschreiben der ESTV verzinst. Ich empfehle jedenfalls ein Darlehensvertrag aufzusetzen und diesen Betrag dann über ein Darlehenskonto zu verbuchen.
Die Zinsen müssen erfolgswirksam verbucht werden.
Laufende Kosten (Rechnungen) können die Gesellschafter vorfinanzieren und Du kannst diese dann über das Kontokorrent des entsprechenden Gesellschafters verbuchen. Auch dieses Konto wird gem. ESTV verzinst.
Die Rundschreiben für die Zinssätze 2023 der ESTV habe ich Dir hochgeladen.
Es handelt sich nicht um die Kapitaleinlage für die Gründung, es ist eine zusätzliche private Einzahlung der Gesellschafter zur Liquiditätssicherung der GmbH im ersten Geschäftsjahr.
Dann muss es wohl als Darlehen verbucht und auch verzinst werden?
Geht auch ein unverzinsliches Darlehen?
Nur als private Kontokorrente (A+B)
ohne Zinsen wird von der Steuerverwaltung wohl nicht akzeptiert?
Meine Empfehlung ist es als Darlehen A und Darlehen B zu verbuchen. Grundsätzlich erwartet das Steueramt, dass zwischen nahestehenden Parteien (Gesellschafter und GmbH) ein Darlehen zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wird.
Ein zinsfreies Darlehen ist durchaus aber möglich, könnte aber seitens der Steuerverwaltung als verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter betrachtet werden.
Bei CHF 20’000 zu 3.75% Zins ergibt dies einen Zins von CHF 750.00.
Sollte das Steueramt dies als verdeckte Gewinnausschüttung betrachten, wären die 750.00 eine Nettodividende von 65%. Hochgerechnet ergäbe dies dann eine geschuldete Verrechnungssteuer von CHF 403.85 die an die ESTV zu begleichen wäre. Der Zinsertrag der Gesellschafter von brutto CHF 1’153.85 gilt als steuerbares Einkommen in der privaten Steuererklärung.
Aus diesem Grunde würde ich von Anfang an die Variante Darlehen mit Zins gem. ESTV tendieren.
Zur Beantwortung ob diese Variante durch die Steuerbehörde akzeptiert wird, wäre allenfalls ein Steuerberater hilfreich.