Einnahme auf Aufwandskonto verbuchen?

Hallo an alle,

ich habe den Fall, dass wir quasi einen Tag der offenen Tür gemacht haben und hierfür wurde eine Kasse aufgestellt, so dass sich jeder an den Kosten beteiligen kann.
Die Ausgaben wurden als Repräsentationsspesen erfasst. Und die Einnahmen auf das Bankkonto einbezahlt. Wie verbuche ich nun die Einnahmen?
Ein klassischer Erlös ist es ja nicht, den ich MwSt-pflichtig versteuern möchte. Es handelt sich für mich eher um eine Reduzierung der Repräsentationskosten…

Kann mir jemand weiterhelfen wie ich das nun richtig verbuchen kann?

Vorab lieben Dank
Daido

Hi Dido

Die Netto-Verbuchung (also Aufwand und Ertrag) widerspricht eigentlich dem Bruttoprinzip der Rechnungslegung. Bei den Einnahmen handelt es sich nämlich sehr wohl um Erträge resp. Beiträge, welche einem Ereignis direkt zuzuordnen sind. Es wäre daher korrekt die Kosten als Repräsentationsspesen auszuweisen und die Einnahmen separat als Ertrag. Hier müsstest du noch prüfen, ob die Einnahmen der MWST unterstehen.

Wenn der Betrag aber nicht wesentlich ist und die Sache einmalig, spricht meiner Meinung nach nichts dagegen auch die Einnahmen über das gleiche Konto zu verbuchen. Auch hier wäre zu prüfen, wie du die MWST resp. Vorsteuer verbuchen musst.

Liebe Grüsse
Sylvia

Was die MWST betrifft, bin ich der Meinung, dass unabhängig davon ob diese Einnahmen als Ertrag oder Aufwandminderung verbucht werden, sie mit der MWSt abzurechnen sind. Ich gehe davon aus, dass für die Kosten ja auch der volle Vorsteuerabzug gemacht wurde.

Falls die entsprechenden Einnahmen als Aufwandminderungen verbucht werden, dann als Minus-Vorsteuer, und falls sie als Ertrag verbucht werden, dann mit der Umsatzsteuer.

Gruss
Salvi

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
MwSt-technisch haben wir den Saldosteuersatz. Somit macht es für mich hinsichtlich der MwSt einen Unterschied, ob ich es als Ertrag oder Aufwandsminderung erfasse.
Ich denke ich komme nicht drumherum es als Erlös zu verbuchen.

Viele Grüsse
Dido