Im Dezember 2021 wurde die Firma eingeschätzt. Die Buchhaltung schliessen wir jetzt im August 2022.
Kann ich die Nachträgliche Steuern, welche im Januar 2022 erstellt wurden in der Buchhaltung 2021 als TP verbuchen? 8900 Steuern / 2300 Transitorische Passiven.
Oder werden die Nachträgliche Steuern für die Jahre 2018 und 2019 bei Bezahlung im Jahr 2022 verbucht?
Danke.