Einzelfirma Gründungskosten wann buchen?

Hallo

Ich habe im 2018 ein Praxis gekauft für ca. CHF 20’000. Diese werde ich dieses Jahr eröffnen und beitreiben. Frage: Kann ich den Kaufpreis als Aufwand/Gründungskosten für die Steuern 2019 abziehen oder schon mit der Steuererklärung 2018, obwohl ich noch nicht selbständig war?

Vielen Dank
Frida

Liebe Frida

Bist Du ins Handelsregister eingetragen? Wann?
Bist Du bei der AHV selbständig gemeldet? Wann?

Grundsätzlich kannst Du das unter Konto 6550 abziehen.

Gruess Hanspeter

Hallo Frida

Was hast du den für die Zahlung über CHF 20’000 als Gegenwert bekommen?

Viele Grüsse
Jakob

Hallo

Ich bin nicht im Handelsregister eingetragen. Ich bin deutsche Staatsangehörige und werde mich nächstes Jahr aus der Schweiz abmelden und in die Praxis in Deutschland übernehmen und mich als selbständig anmelden.

Als Gegenwert habe ich vor allem Einrichtung, technische Geräte sowie Kundendaten erhalten.

Nach meinen Recherchen handelt es sich wohhl eher um Gründungsinvestitionen, welche ich im ersten Geschäfsjahr in der Bilanz aufführen und jährlich Abchreiben kann.

Freundliche Grüsse
Frida

Hallo Frida

Ja, das ist korrekt. Du solltest diese Investitionen als Anlagevermögen aktivieren und dann jährlich abschreiben.

Im Anhang findest du ein Merkblatt von der ESTV mit den entsprechenden Abschreibungssätzen.

Grüsse

Salvi

Abschreibungen ESTV.pdf (46,2 KB)

Besten Dank für die Antworten.

Neben den Anlagekosten hatte ich auch schon Kosten für die Gründung wie Rechtsanwalt für Vertragsprüfung, Einschreibegebühren und Verwaltungsgebühren. Ich denke, diese werden in der Schweiz wohl eher nicht als Gründungskosten im 2018 akzeptiert, wenn ich die Praxis erst nächstes Jahr führe?

Hallo Frida

Achtung: Gründungskosten werden in CH nicht mehr aktiviert (seit etwa 2015, da hat die Rechtspraxis geändert) sondern direkt dann als Aufwand abgeschrieben, wenn sie anfallen. Alles, was mit der Gründung zusammenhängt (Notar, Handelsregister, Vertragsprüfungen etc.) zählt zu den Gründungskosten.

Offenbar schein sich Deine Frage auf deutsches recht zu beziehen, weil Du ja aus der Schweiz nach Deutschland gehst und dort eine Praxis übernimmst.
Da musst Du einen deutschen Steuerberater fragen, wie genau das da gehandhabt wird.

Gruess Hanspeter