Einzelfirma nicht MwSt-Pflichtig

Hallo liebe Spezialisten
Ich habe kurz 2 Fragen zur MwSt., wenn man noch nicht MwSt-Pflichtig ist.

Ich erstelle Webseiten (im Normalfall für KMU) und bin noch nicht MwSt-Pflichtig, da ich noch nicht bei 100K pro Jahr bin.
Fragen:

  1. Wenn ich für eine Seite 1000.- verlange … und im nächsten Jahr die 100K erreiche, müsste ich ja die Preise von 1000.- auf 1077.- erhöhen? oder mache ich da einen Denkfehler?
  2. Wenn ich im Internet Werbung mache, was schreibe ich? Preis 1000.- exkl. MwSt. … dann erwartet doch der Kunde, dass ich MwSt-Pflichtig bin? … Schreibt man da einfach gar nichts?
    Ich will ja nicht in der Werbung schreiben, dass ich nicht MwSt-Pflichtig bin?

Wäre sehr froh, wenn mir hier jemand den Knopf im Kopf lösen könnte.
Beste Grüsse
Arnold

Sali Arnold

Solange Du nicht pflichtig bist, schreibst Du auf Deiner Rechnung gar nichts zum Thema MwSt.

Wirst Du pflichtig, hast Du zwei Möglichkeiten:

  • Fakturieren exkl. MwSt. Heisst, Du berechnest 1’000 und Deine Fakturasoftware schlägt 7.7% drauf, der Kunde zahlt im Endeffekt 1’077. Wenn der Kunde auch pflichtig ist, so kann er entweder die 7.7% als Vorsteuer absetzen oder profitiert vom Saldosatz. Isr der Kunde nicht pflichtig so gilt: Den Letzten beissen die Hunde.

  • Fakturieren inkl. MwSt heisst: Du fakturierst 1’000, davon sind 7.7% MwSt. Das heisst, Dein Honorar wird kleiner… Das macht nur Sinn, wenn Du die 7.7% vorher draufschlägst. Denn Du willst ja 1’000 Nettoerlös.

Manchmal macht es auch Sinn, sich freiwillig der Mwst. zu unterziehen (auch wenn noch keine 100K erreicht sind). Wenn Du Deine Dienstleistungen an mwst-pflchtiges Zielpublikum richtest, kann es gut sein, dass Du den Zuschlag bekommst, weil der kunde die vorsteuer zurückholen kann.

Ich habe einen Klienten, der in der Wintersaison gegen Rechnung für einen Grossverteiler arbeitet. Die haben ihm letztes Jahr zur Auflage gemacht, dass er sich der MwSt. unterstellen muss oder den Winterauftrag verliert…

Gruess Hanspeter

Sali Hanspeter
Super, vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Also schreibe ich im Augenblick einfach gar nichts.
Danke und Gruss
Arnold

Ich bin auch nicht MWST-pflichtig. Bei mir steht im Impressum meine UID-NR und der Hinweis, dass ich der MWST nicht unterstehe.

Danke für die Antwort, dass finde ich eine gute Idee, den Hinweis ins Impressum zu schreiben.

Aber was machst du, wenn du die 100K überschreitest und danach mit MwSt. fakturierst.
werden dann deine Preise für den Endkunden um 7.7% höher als jetzt?
Also aus Sicht des Kunden eine Preiserhöhung?
Oder hast du diese 7.7% schon jetzt in die Preise einkalkuliert?

Gruss
Arnold

Hi Arnold

Sollte ich über die 100k kommen, werde ich dies im Impressum ändern. Die Preise bleiben, dann kommt einfach die MWST dazu., sprich die Preise sind exkl. MWST zu verstehen und dies wird dann auf meiner Preisliste vermerkt.

Gruss Conny

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Hoi @Arnold

Wenn du hauptsächlich Leistungen für KMU erbringst werden die meisten deiner Kunden wohl Mwst-pflichtig sein. Entsprechend solltest du die 77.- draufschlagen. Auf der Rechnung wird natürlich der Preis zuerst exkl. und dann noch inkl. MwSt. ausgewiesen.
Den Kunden „kratzt“ das in dem Moment nicht, er zahlt ja wenn du nicht Mwst.-pflichtig bist 1000.- und wenn du dann pflichtig bist wieder nur 1000.- (die 77.- bringt er ja als Vorsteuer in Abzug). Für ihn ändert sich nichts. Solltest du hingegen nicht aufschlagen, trägst du die MwSt. selber = der Kunde erhält plötzlich Rabatt, und dich kostet es.

Wären hingegen die meisten deiner Kunden Privatkunden würde ich mir den Aufschlag gut überlegen. Da sie keine Vorsteuer in Abzug bringen können, sind sie (wie von hampi beschrieben) die letzten in der Kette, also diejenigen, die die MwSt. effektiv zahlen. Wenn sie bei dir dann also 1077.- beim Konkurrent aber 1000.- zahlen, könnten sie abspringen. Ist dann halt eine Risikoabwägung.

Ja dieses Risiko könnte bestehen. Doch mein Std. Ansatz ist in meiner Branche ein sehr guter Ansatz:-), da bin ich mir fast sicher, dass so gut wie keiner meiner Kunden wechseln wird.