Einzelfirma, Teilaufgabe

Mandantin, ü60 hat Einzelfirma mit 2 Ertragskonten. Ein Ertragskonto hat sie aufgegeben, da sie den Kundenstamm verkauft hat. (Bank/ a.o. Ertrag). Ich habe gehört, dass dies steuerlich anders gehandabt wird (Teilaufgabe der Einzelfirma) Kann mir jemand mehr dazu sagen und wie genau das funktioniert? Ich bin da leider nicht fündig geworden und ich hatte bis jetzt noch nie so einen Fall. Jetzt schon vielen Dank.

Die privilegierte Besteuerung von Liquidationsgewinnen wird nur im Falle einer kompletten Geschäftsaufgabe gewährt, dies auch nur bei Personen ab 55 Jahren, oder falls man Invalide wird, hat man auch Anspruch auf die privilegierte Besteuerung meinte ich.
Buchgewinne aus Veräusserungen bei einer Einzelfirma stellen ansonsten einen Einkommen dar und werden auch mit der Einkommenssteuer besteuert, auch sind die Sozialbeiträge auf die Veräusserungsgewinne zu entrichten.
Einen Kundenstammverkauf habe ich steuerlich noch nie behandelt, daher gebe ich nur meine Vermutung an, ich denke, in Ihrem Fall muss die Einzelunternehmerin den Ertrag aus dem Verkauf des Kundenstammes als Einkommen versteuern, da ja Geld geflossen ist und quasi eine Veräusserung stattgefunden hat.
Beim Verkauf von Personengesellschaft werden die Gewinne dem Einkommen angerechnet, daher denke ich ist es bei einem „Teilverkauf“ ebenfalls gleicher Prozess.
Vielleicht meldet sich hier noch jemand, der ähnlichen Fall schon behandelt hatte steuerlich.

ja privilegierte Beateuerung nach DBG 37b ist nur bei Totalaufgabe Tätigkeit gegeben.

„wenn die selbständige Erwerbstätigkeit definitiv aufgegeben wird“ gem. KS 28

Ganz herzlichen Dank für die Antworten, hat mir weiter geholfen🤗