Einzelfirma zu GmbH

Hallo zusammen

Ich habe von einer Einzelfirma zu einer GmbH gewechselt und bin nun gerade daran, die Buchhaltung für die GmbH zu eröffnen.
Bei der Einzelfirma bestehen noch einige Forderungen gegenüber Kunden (Debitoren), sowie auch noch nicht erledigte Aufträge (Kreditoren).
Wie kann ich dies am besten bei der Eröffnung der Buchhaltung für die GmbH verbuchen? Das Ganze einfach nur an die Eröffnungsbilanz zu buchen, scheint ja wohl nicht zu funktionieren.

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe

Hallo Thomas

Ich würde diese Vorfälle noch mit der Einzelfirma erledigen. Ist am einfachsten. Die EF hast Du ja wohl noch nicht geschlossen, oder?

Gruess Hanspeter

Guten Tag Thomas 80

Wurde die Einzelunternemung umgewandelt (mit Gründerbericht von externem Wirtschaftsprüfer) oder gab es ganz normal eine Neugründung einer GmbH (Barliberierung)?

Bei einer Umwandlung: läuft alles wie bisher, einzig natürlich ändert das EK in ein Stammkapital. Bei einer Neugründung (Barliberierung), beginnt alles von zero neu.

Nun zu den beiden offen Konti der Einzelunternemung = Kunden und Lieferanten.
Falls es
a) eine Umwandlung ist, laufen diese beiden Konti ganz normal weiter (1:1 in die GmbH umgeandlet).
b) bei einer Neugründung (Barliberierung) gehört das nicht in die GmbH, da die GmbH ja nichts von der Einzelunternehmung übernommen hat.

Das würde dann bedeuten, dass die Kunden noch der Einzelunternehmung zahlen.
Und Sie von der Einzelunternehmung oder dann eben Privat die restlichen Lieferanten bezahlen.
Denn die Einzelunternehmung macht ja einen Abschluss, nehmen wir mal an sie wäre per 30.09.2020 nicht mehr aktiv, dann würden Sie ja FLL/WaE buchen alle noch unbezahlten Kundenrechnungen. Damit wäre der Ertrag ja steuerlich korrekt in der Einzelunternehmung verbucht.
Dasselbe bei den VLL (alle Lieferantenrechnungen per 30.09.2020 wären dann WaA / VLL oder auch anderer noch offener Aufwand müsste so verbucht werden.
=> Fazit: Wenn die Einzelunternehmung z. Bsp. ab 30.09.2020 inaktiv wird, wir auf dieses Datum alles abgegrenzt und ein Abschluss erstellt. Somit zahlen dann die Kunden an die alte Bankverbindung von Ihrer Einzelunternehmung noch ein und Sie als Einzelfirmainhaber zahlen die Lieferanten über die Einzelunternehmung die noch per 30.09. offenen Schulden.

=> GmbH: Die GmbH würde in diesem Fall leer starten (d.h. alles von ZERO).
=> Eine Variante gibt es noch, dass Sie das Anlagevermögen von der Einzelunternehmung übernehmen, falls dies von Interesse ist, bitte um Bescheid was für AV Sie haben und wie hoch der Bilanzwert ist und wie hoch der Verkehrswert ist.

Freundliche Grüsse, leider mit einer etwas längeren Antwort als gewollt
Michael Keck

Auch wir haben das selbe Thema mit einer Umwandlung von einer EF zu GmbH. Wenn die EF nun Gründungskosten (Notar, Handelsregister etc.) übernimmt für die GmbH wie soll die Buchung aussehen für die EF sowie dann GmbH? Wie macht ihr solche Fälle? Mir stellt sich die Frage Aufwand bei der EF buchen ja oder Nein? Ich meine eher Nein, da der Aufwand zu der GmbH gehört. Meinungen?

Hoi Michael

Grundsätzlich: Die EF kann keine Gründungskosten für die GmbH übernehmen. Die musst Du nach der Gründung direkt in der GmbH buchen.

Gruess Hanspeter

Leider hat niemand die Frage beantwortet, ob Umwandlung oder Barliberierung

Können schon aber klar gehören diese Kosten in die GmbH und nicht in die EF. Aber, wenn die GmbH noch nicht erstellt ist dann ist es sicherlich denkbar. Wenn es eh zu einer Umwandlung kommt dann sollte es keine Rolle spielen, da alles in einer zusammenfliesst. Bei einer Neugründung ist es was anderes. Wobei auch hier ist es möglich, dass die GmbH Verbindlichkeiten bucht gegenüber der EF. Aber ich sehe es grundsätzlich auch so, dass die Gründungkosten von der GmbH übernommen werden sollten. Klare Abgrenzung muss gegeben sein.

…und wenn Du keine Sachgründung machst - siehe Lex Stampa (Verbindlichkeiten gegenü¨ber der EF).
Es tut keinem weh und ist auch nicht falsch, wenn Du Kosten für die GmbH via 2160 dort reinbuchst, bevor sie wirklich steht. Gründungskosten, erste Einkäufe, Werbematerial etc.
Denn das geht ja oft nicht anders.

Gruess Hanspeter