Guten Tag Thomas 80
Wurde die Einzelunternemung umgewandelt (mit Gründerbericht von externem Wirtschaftsprüfer) oder gab es ganz normal eine Neugründung einer GmbH (Barliberierung)?
Bei einer Umwandlung: läuft alles wie bisher, einzig natürlich ändert das EK in ein Stammkapital. Bei einer Neugründung (Barliberierung), beginnt alles von zero neu.
Nun zu den beiden offen Konti der Einzelunternemung = Kunden und Lieferanten.
Falls es
a) eine Umwandlung ist, laufen diese beiden Konti ganz normal weiter (1:1 in die GmbH umgeandlet).
b) bei einer Neugründung (Barliberierung) gehört das nicht in die GmbH, da die GmbH ja nichts von der Einzelunternehmung übernommen hat.
Das würde dann bedeuten, dass die Kunden noch der Einzelunternehmung zahlen.
Und Sie von der Einzelunternehmung oder dann eben Privat die restlichen Lieferanten bezahlen.
Denn die Einzelunternehmung macht ja einen Abschluss, nehmen wir mal an sie wäre per 30.09.2020 nicht mehr aktiv, dann würden Sie ja FLL/WaE buchen alle noch unbezahlten Kundenrechnungen. Damit wäre der Ertrag ja steuerlich korrekt in der Einzelunternehmung verbucht.
Dasselbe bei den VLL (alle Lieferantenrechnungen per 30.09.2020 wären dann WaA / VLL oder auch anderer noch offener Aufwand müsste so verbucht werden.
=> Fazit: Wenn die Einzelunternehmung z. Bsp. ab 30.09.2020 inaktiv wird, wir auf dieses Datum alles abgegrenzt und ein Abschluss erstellt. Somit zahlen dann die Kunden an die alte Bankverbindung von Ihrer Einzelunternehmung noch ein und Sie als Einzelfirmainhaber zahlen die Lieferanten über die Einzelunternehmung die noch per 30.09. offenen Schulden.
=> GmbH: Die GmbH würde in diesem Fall leer starten (d.h. alles von ZERO).
=> Eine Variante gibt es noch, dass Sie das Anlagevermögen von der Einzelunternehmung übernehmen, falls dies von Interesse ist, bitte um Bescheid was für AV Sie haben und wie hoch der Bilanzwert ist und wie hoch der Verkehrswert ist.
Freundliche Grüsse, leider mit einer etwas längeren Antwort als gewollt
Michael Keck