Einzelunternehmen - Steuererklärung - AHV Beiträge

Guten Tag, ich wäre um Hilfe sehr dankbar. Es geht um die Steuererklärung einer Einzelunternehmen-Inhaberin.
In der Steuererklärung ZH (Hilfsblatt A mit kaufmännischer Buchführung) gibt es unter „Zusätzliche Korrekturen für Steuerzwecke“ das Feld „Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge“.
Diese wurden der Erfolgsrechnung belastet, da geschäfsmässig begründeter Aufwand (richtig?), also sind im Erfolg einberechnet.
Muss jetzt dieses Feld in der Steuererklärung ausgefüllt werden? Wenn ich es ausfülle, erhöht sich der steuerbare Gewinn…
Irgendwie verstehe ich es nicht.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Es ist aus zwei Gründen zu ergänzen

  1. Die AHV Kasse berechnet den AHV Abzug SE vom Bruttoeinkommen aus SE, das heisst der Steuerbare Gewinn + AHV Beiträge die du bereits verbucht hast.
    2.Es erhöht zwar das Einkommen, im Gegenzug wird dieser Betrag als AHV Beiträge in der Steuererklärung wieder abzugsfähig
    Ergo es ist bloss eine Verschiebung der Position dieses Betrages nicht eine Aufrechnung (also eine bürokratische Aktion)