Entnahme Gründungseinlage nach Gründung

Hallo Community

Wenn ich eine GmbH gründe kann ich die Gründungseinlage als Sach- oder Bareinlage bringen.
Meine Kollgegen würde diese Einlage für mich bringen, möchte diese aber nach Gründung wieder zurück.

Ich habe nun verschiedene Aussagen in meinem Kollegenkreis gehört und wollte nun mal hier noch euch um Rat bitten, da ich gesetzeskonform arbeiten und mir nicht selbst schaden möchte.

Darf ich eine Bar-Einlage nach Gründung wieder aus meiner GmbH entnehmen und meinen Kollegen zurück geben oder muss ich diese drin lassen als gesetzliche Versicherung, dass zukünftige Gläubiger bei einem Niedergang der Firma sicher was raus holen können?

Darf ich eine Sacheinlage nach Gründung wieder aus meiner GmbH entnehmen um diese meinen Kollegen zurück geben? Oder was würde passieren wenn die Sacheinlage wie Maschinen aufgrund Unbrauchbarkeit, Defekt etc. plötzlich wertlos würde?

Ich freue mich schon jetzt auf jede kompetente Antwort von euch.

Liebe Grüsse und gute Geschäfte euch allen im 2020! :grinning:

Hallo @mmasselier

Die Gründer einer GmbH müssen eine „Stampa-Erklärung“ unterzeichnen. Mehr dazu hier: Stampa und ʺLex Friedrichʺ-Erklärung. In der Stampa Erklärung deklarieren Sie, dass Sie genau das, was Sie vorhaben nicht tun werden.

Wenn Ihre Kollegen Ihnen die Gründung finanzieren, dann könnte es sich z.B. um ein Darlehen Ihres Kollegen an Sie handeln, welches Sie als Person Ihrem Kollegen früher oder später zurückzahlen müssen. Die GmbH ist eine andere Person, welche keinerlei Verpflichtung haben darf, das Geld an Ihren Kollegen zurückzahlen zu müssen. Ansonsten wird das Kapital der Gesellschaft ausgehöhlt, was den Gläubigern schaden könnte.

Wenn schon, dann müsste die Gesellschaft z.B. die Sacheinlage später zu einem fairen Marktpreis an Sie verkaufen, damit Sie diese wieder an ihren Kollegen zurückgeben könnten - das würde jedoch wenig Sinn machen.

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Brändle

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