Hallo Community
Wenn ich eine GmbH gründe kann ich die Gründungseinlage als Sach- oder Bareinlage bringen.
Meine Kollgegen würde diese Einlage für mich bringen, möchte diese aber nach Gründung wieder zurück.
Ich habe nun verschiedene Aussagen in meinem Kollegenkreis gehört und wollte nun mal hier noch euch um Rat bitten, da ich gesetzeskonform arbeiten und mir nicht selbst schaden möchte.
Darf ich eine Bar-Einlage nach Gründung wieder aus meiner GmbH entnehmen und meinen Kollegen zurück geben oder muss ich diese drin lassen als gesetzliche Versicherung, dass zukünftige Gläubiger bei einem Niedergang der Firma sicher was raus holen können?
Darf ich eine Sacheinlage nach Gründung wieder aus meiner GmbH entnehmen um diese meinen Kollegen zurück geben? Oder was würde passieren wenn die Sacheinlage wie Maschinen aufgrund Unbrauchbarkeit, Defekt etc. plötzlich wertlos würde?
Ich freue mich schon jetzt auf jede kompetente Antwort von euch.
Liebe Grüsse und gute Geschäfte euch allen im 2020!