EO Entschädigung: Korrektur von UVG und KTG?

Ich muss eine Lohnabrechnung mit EO Entschädigung erstellen. Muss ich dann nur den UVG Abzug korrigieren oder auch den KTG Abzug?

Hallo

Gute Frage, bei der Suche nach einer Antwort fällt schnell auf, dass es verschiedene Meinungen gibt. Z.B. die BDO zeigt in dieser Aufstellung: http://www.bdo.ch/media/filer_public/2013/02/19/lohnruckvergutung.pdf dass zwar der UVG Abzug nicht jedoch der KTG Abzug korrigiert werden muss bei der EO-Entschädigung. Wieder meinen, dass auch der KTG Abzug korrigiert werden muss. Logisch wäre es ja eigentlich, da die Militärversicherung sowohl Unfall wie auch Krankheit während der Dienstzeit abdeckt. Bei der KTG Versicherung ist es jedoch so, dass diese nicht obligatorisch ist für einen Betrieb. Deshalb ist es wohl auch von der jeweiligen Versicherung sowie der Police abhängig. Du siehst, es gibt keine klare Antwort auf diese Frage.

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