EO Guthaben erhalten, wird verrechnet - wie buchen?

Hallo zusammen
Ich war eine Woche im ZS und habe dafür EO erhalten. Da ich bei meiner GmbH angestellt bin, läuft dies über den Arbeitgeber.
Ich habe nun eine Gutschrift von CHF 652 erhalten (keine Ahnung übrigens wie die Berechnung geht? 80% vom Lohn geteilt durch 27 Tage?) dazu noch 6.375% für AHV/IV/EO/ALV (CHF 41.55) also Total CHF 693.55.
Wie verbuche ich das nun für den Mai (der Betrag wird mir auf der nächsten AK Rechnung gutgeschrieben)? Ich zahle mir ganz normal den Lohn 100% aus.
Muss ich beim Militär/ZS/ZD Einsatz noch etwas berücksichtigen (z.b. dass dann weniger Lohn für die UVG-Berechnung besteht?)

Danke und Grüsse

Hallo domi

Ich habe das gleiche Problem. Hast du eine Lösung erhalten? Ich wäre ebenfalls dankbar für die Buchungssätze. Die Gutschrift von der SVA enthält Bruttotagesansätze. davon werden 6.4% Beiträge abgezogen und das Ganze wird dann mit der SVA Quartalsrechnung verrechnet.
Danke und Grüsse

ich habe etwas studieren müssen…

Abzug von 693.55 buche ich um, und zwar

5700 / 5100, wobei 5100 EO-Entschädigung ist, Kontoname.
Konto 5100 oder in der Nähe aber eben nicht 5000 da das Lohn wäre.

5700 ist dann um 693.55 höher, also der eff. AHV Aufwand

5100 oder so… ist im Minus, was gut ist, da es eine Art Taggeld ist, für die Firma also ein Ertrag darstellt.

Bei UVG Lohnsumme 2023 kann CHF 652 (AHV Lohnsumme) dann im Jänner 2024 für das Jahr 2023 dann abgezogen werden, da Sie in dieser Zeit für den Bund gearbeitet haben und nicht für Ihre GmbH.

Den Lohn zahlen Sie sich ja weiterhin „normal“ aus, bei Mitarbeitern könnte man auf 80 % kürzen. → Stichwort Nettolohnausgleich, wenn man nicht will dass MA mehr verdient als wenn er eff. arbeitet. Das ist zwar umstritten wird aber oft gemacht, Grosszügige Ag machen das nicht. Aber das ist beim Inhaber kein Thema.

Wenn Sie ganz genau arbeiten möchten, bei einem Lohn von zBsp Brutto 6’652.- (AHV Lohnsumme) wäre es wie folgt:

Dann wird auf CHF 6’652.- alle Abzüge berechnet ausser beim NBUV Abzug, der wird auf der Basis von 6’000.- genommen, da der Bund dafür NBUV zahlte.

Ich habe nun auch eine Quelle gefunden

Bei den Taggeldern, welche die EO entschädigt, handelt es sich um AHV-pflichtigen Lohn. Demzufolge sind Lohnabzüge für die Beitr


äge an AHV und KTG in Abzug zu bringen. Achtung: Lohnabzüge für die NBU sind nicht vorzunehmen, da die Taggelder der EO nicht unfallversicherungspflichtig sind.

Höhe EO siehe Printsreen