ich habe etwas studieren müssen…
Abzug von 693.55 buche ich um, und zwar
5700 / 5100, wobei 5100 EO-Entschädigung ist, Kontoname.
Konto 5100 oder in der Nähe aber eben nicht 5000 da das Lohn wäre.
5700 ist dann um 693.55 höher, also der eff. AHV Aufwand
5100 oder so… ist im Minus, was gut ist, da es eine Art Taggeld ist, für die Firma also ein Ertrag darstellt.
Bei UVG Lohnsumme 2023 kann CHF 652 (AHV Lohnsumme) dann im Jänner 2024 für das Jahr 2023 dann abgezogen werden, da Sie in dieser Zeit für den Bund gearbeitet haben und nicht für Ihre GmbH.
Den Lohn zahlen Sie sich ja weiterhin „normal“ aus, bei Mitarbeitern könnte man auf 80 % kürzen. → Stichwort Nettolohnausgleich, wenn man nicht will dass MA mehr verdient als wenn er eff. arbeitet. Das ist zwar umstritten wird aber oft gemacht, Grosszügige Ag machen das nicht. Aber das ist beim Inhaber kein Thema.
Wenn Sie ganz genau arbeiten möchten, bei einem Lohn von zBsp Brutto 6’652.- (AHV Lohnsumme) wäre es wie folgt:
Dann wird auf CHF 6’652.- alle Abzüge berechnet ausser beim NBUV Abzug, der wird auf der Basis von 6’000.- genommen, da der Bund dafür NBUV zahlte.
Ich habe nun auch eine Quelle gefunden
Bei den Taggeldern, welche die EO entschädigt, handelt es sich um AHV-pflichtigen Lohn. Demzufolge sind Lohnabzüge für die Beitr
äge an AHV und KTG in Abzug zu bringen. Achtung: Lohnabzüge für die NBU sind nicht vorzunehmen, da die Taggelder der EO nicht unfallversicherungspflichtig sind.
Höhe EO siehe Printsreen