Erhaltene Dividende für Sitzgesellschaft verbuchen Jahresabschluss

Guten Tag zusammen,
ich mag völlig auf dem Schlauch stehen, aber ich finde keine passende Antwort (auch nicht in Google).

Die Dividende wurde empfangen von einer Tochtergesellschaft.
Auf Tochterlevel wurde die Verrechnungssteuer etc. entsprechend verbucht (bzw. in diesem Setup war es ohne Verrechnungssteuer, nur die Meldung war fällig), auf jeden Fall ist nun Geld angekommen.

Dieses habe ich verbucht wie folgt:
1020 (Konto) / 7450 (Beteiligungsertrag)

Wenn ich nun die Bilanz und Erfolgsrechnung anschaue, entsteht ein zusätzlicher Gewinn in Höhe der Dividende nach „Betrieblichem Ergebnis“ als Nebenerfolg, und entsprechend auch im Jahresgewinn.

Da es ja das Holdingprivileg gibt, und diese Holding tatsächlich ausschliesslich verwaltet, sollte die Dividende auf Holding-Level ja nicht ein zweites Mal versteuert werden.

Wie muss ich diese Dividende verbuchen, dass sie nicht über das Jahresergebnis ein zweites Mal versteuert wird, oder wird das Ergebnis einer Sitzgesellschaft generell nicht versteuert?

Das habe ich glaube ich noch nicht verstanden (Anmerkung: ich frage hier nur nach dem buchhalterischen Umgang, nicht nach einer steuerlichen Beratung).

Vielen Dank für jede Hilfe,
freundliche Grüsse!!

Das Holdingprivileg wurde meines Wissens im 2020 abgeschafft mit der Staf. Der Beteiligungsabzug sollte aber geltend gemacht werden können wenn mind. 10% an der Tochter gehalten werden… Aus Habdelsrechtlicher Sicht macht es aber Sinn diesen Ertrag zu zeigen, ist ja auch einer :slight_smile:

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Danke, perfekt. Heisst also, dass die Handelsbilanz so ok ist, mit Gewinn, und es nur bei Einreichung der Steuer bereinigt werden müsste? (>10% Beteiligung ist vorhanden).

Gilt das dann für alle Kapitalgesellschaften, also auch operative?

Muss das mit der Abschaffung des Holdingprivilegs noch einmal googlen, denn erst kürzlich sprach noch jemand davon in meinem Umfeld.

wurdecggf Meldeverfahren angewendet?

Es wurde gemeldet, ja, oder was ist genau gemeint?

falls mittels diesem Verfahren ist der Umgang anders, falls Sie den Begriff nicht geläufig ist ist es richtig die Verrechnungssteuer zurückzufordern

Die Dividende wurde gemeldet, es war aber aufgrund Beteiligung durch Schweizer Holdinggesellschaft keine Verrechnungssteuer abzuführen, daher muss sie auch nicht zurückgefordert werden.

Die Frage war ja eher dahin abzielend:

  • die operative Tochter hat einen Gewinn gemacht, und diesen versteuert
  • wenn dieser Gewinn nun ausgeschüttet wird, und wie im Eingangspost beschrieben verbucht wird, steht ja in der Holdinggesellschaft ebenfalls ein Gewinn in der Jahresrechnung. Würde dieser nun gemäss des Betrags versteuert, läge eine Doppelbesteuerung vor.

Daher die Frage, ob ich vielleicht falsch gebucht habe, bisher habe ich es aber so verstanden, dass in der Handelsbilanz der Jahresrechnung durchaus dieser Gewinn vorkommt, der aber nicht in die Steuerbilanz gehört.

Oder fehlt mir eine Buchung, die dieses lösen würde?

Also ich fasse zusammen

Tochter schüttet an Mutter Divi aus ohne Vst da im Meldeverfahren, 1020 an BetE.

Stufe Mutter wird Divi fast steuerfrei, nur Bruchteil wird versteuert, muss aber nachschlagen wie viel… meine 5 %

Vielen Dank, aber ist das mit den 5% versteuern nicht in Deutschland?
Ich meinte, dass dies in CH nicht der Fall ist.

wie gesagt ich musste nachschlagen, war gerade für mich eine gute Repetituon da Therie leider nocht nicht auswendig gespeichert blieb…

Ann. BetE ist 100’000.- 100 % Tochter oder min. 10% sonst zählt das folgende nicht: Art. 28 Abs. 1, 1bis und 1ter StHG

…Ermässigung Gewinnsteier
= BetE netto : Gesamtreingewinn

BetE ist nur der Ertrag der diese Beteiligung abwirft (hier 100’000),
z. Bsp. Totalertrag Mutter 150’000 minus weiterer Ertrag Mutter von 50’000 = Beteiliugungsertrag.

 a) Verw Ko
      => 5% vom BetE, also 5'000.-

 b) FinA Mutter Total zBsp 10'000.- 
     bei Aktiven von 1 Mio wovon Bet 200'000 = 20% 
     => also hier 2'000.- anzurechnen

 c) Abschr. korrigieren

Also
100’000 Beteiligungsertrag

  • 5’000 Verwaltungskosten (5 % von 100’000)
  • 2’000 Finanzaufwand (Anteil von Beteiligung = hier 20 %)
    = Abzug also 93’000

Bei einem Reingewinn von 150’000 (siehe obiges Bsp. der Mutter), wären nicht die sondern:

  • 93’000 Beteiligungsabzug
    = also 57’000.- steuerbar

www.treuhandkeck.ch

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Für die genaue Berechnung des Beteiligungsabzuges müsste ich ebenfalls nachschlagen, aber so wie oben dargestellt scheint mir plausibel. Aus handelsrechtlicher Sicht ist die Erfolgsrechnung korrekt.