Uns ist bei der Führung der Vereinskasse eines kleinen gemeinnützigen Vereins unklar, wie wir die erhaltenen Migros Geschenkgutscheine (Total CHF 150) verbuchen können. Die Gutscheine haben wir von der Migros als Spende erhalten und mit dem Buchungssatz „Kasse / Spenden von Unternehmen“ gebucht.
Ich habe die Geschenkgutscheine einfach in die Kasse gelegt und führe sie als Bargeld. Nun bin ich mir aber unsicher, ob das so gemacht werden kann/darf.
Meintest du beim Einkaufen ev. „Aufwand XY an DEBITOR Migros“? Ansonsten werden die Debitoren ja nicht ausgeglichen am Ende(?)
Was ist, wenn die Gutscheine bis Ende Jahr noch nicht gebraucht worden sind (was ich nicht hoffe)? Dann hätte man noch eine offene Forderung (Debitoren) gegenüber der Migros?
Sorry - ein Verschreiber.
Klar hast Du recht - Einkauf an Debitor.
Restguthaben bleibe einfach stehen - auch übers Jahresende.
Kannst ja ein Extra Debitorenkonto für solche gutscheine einrichten.
Ok, vielen Dank. Du schreibst oben vom Konto „Einkauf“, hast du ein Konto, das so heisst?
PS: Falls alle im Verein lieber die erstgenannte Variante (in dem man die Gutscheine in der Buchhaltung - und auch im Kassenbuch - sozusagen als Bargeld behandelt) favorisieren: wäre dies total falsch oder gar nicht erlaubt?
…mit „Einkauf“ meine ich halt irgendein Aufwandskonto für das Ihr den Gutschein braucht.
Gutscheine als bargeld behandeln ist grundsätzlich falsch - es bildet nicht die Realität ab.
Bargeld kannst Du sofort ausgeben, für den gutschein brauchst Du Migros…
Entschuldige wenn ich hier einfach zwischenfrage.
Was für Konto-nr werden denn dabei üblicherweise verwendet?
Macht es Sinn, für die Gutscheine allg. ein neues Konto zu machen (wo die dann darüber laufen, wenns zb nicht nur Migros ist)
ich mag es wenn das Konto etwas aussagt also z. Gutscheine als Konto 1050, dann kann man Ende Jahr die kurz zählen und den Bestand mit der FIBU vergleichen