Eröffnungsbilanz 2020

Ich möchte eine Eröffnungsbilanz einer GmbH erstellen. GIbt es eine „Gratis“-Software, die relativ einfach ist und vor allem, gibt es irgendwo eine Anleitung, damit ich es richtig mache. Ich habe den Sachbearbeiter Rechnungs- und Finanzwesen gemacht und verstehe etwas von der Buchhaltung. Nur habe ich das letzte mal eine Eröffnungsbilanz vor ca. 5 Jahren gemacht, daher bin ich nicht mehr so aktuell…
Herzlichen Dank für die Antworten und liebe Grüsse
Steven Christen

Hallo Steven.
Buchhaltngsprogramm kann ich CashCtrl aus der Schweiz nur empfehlen.
Gratis Cloud Buchhaltung, entwickelt in der Schweiz. Und auch die Pro Version ist relativ günstig.

Wir sind begeisterte Anwender.

Auch bieten sie eine Dokumentation auf ihrer Website, und kostenlosen E-Mail Support.

Hallo Steven

die Eröffnungsbilanz für eine GmbH ist denkbar einfach. Sobald die Bank das Gründungskapital vom Sperrkonto freigibt und auf das GmbH-Konto überweist, gibt es folgende Buchungen:

  1. Bank/Grundkapital
  2. Bankspesen/Bank (Sperrkontogebührt)

Bei einer Gründung mit Sacheinlage wird es etwas komplizierter; ich gehe mal von einer Bargründung aus.
Beste Grüsse
Atrus

Und noch zur Frage der Gratisprogramme: Ich habe mich gerade schlau gemacht, was es so alles gibt, weil ich immer wieder Treuhandkunden habe, die neue Versionen bereits mitbringen:

KLARA, kann auch Jahresabschluss machen
AbaNinja, kann das eben leider nicht (keine echten Abschlussbuchungen gratis).
BusPro, einfach
Banana, einfach

Ich mache mich gerade schlau mit KLARA, damit ich auch mitsprechen kann wenn jemand dieses Programm benützt.

Freundliche Grüsse
Michael Keck

Herzlichen Dank für die Antwort… das hilft mir sehr! Jetzt hab ich noch eine andere Frage… die GmbH wurde im März 2020 gegründet. Die Geschäftsidee lief aber bereits am 2. Januar… kann ich die Geschäfte und die Posten in die GmbH buchhalterisch hineinführen in die GmbH? Das Grundkapital ist mir klar - aber wenn es noch Waren zusätzlich gibt für CHF 15‘000 - geht das auch in die Eröffnungsbilanz?
Herzlichen Dank für die Antwort
Liebe Grüsse aus Basel
Steven

Hallo Steven
Geschäfte vor dem Gründungstermin…das ist, ich sag mal, Grauzone. Offiziell geht das eigentlich nicht, wird aber immer wieder gemacht. Problematisch wird es mit der MWST, denn Vorsteuer vor der Anmeldung kannst du nicht zurückfordern, und der Lieferant wird wohl nicht unbedingt bereit sein, eine korrigierte Rechnung auszustellen. Wenn die GmbH schon Umsätze getätigt hat vor der Gründung, gilt das nämliche für die Umsatzsteuer: ohne MWST-Nr. darfst du keine MWST ausweisen. Also Vorsicht damit.
Waren: wenn die nicht als Sacheinlage bei der Gründung aufgeführt sind, gehören sie nicht in die EB. Die GmbH muss sie ordentlich erwerben. Somit Warenaufwand/Bank oder allenfalls Gutschrift auf ein Gesellschafterkonto, wenn sie von dort kommen.
Ebenfalls Gruss aus Basel
Atrus

Ergänzung, falls grössere MWST pflichtigen Einkäufe getätigt wurden kann man das nachmelden, das ist ein Sonderweg über die Einlageentsteuerung.

Gratisprogramme haben meistens das Problem der fehlenden Funktionen.
BusPro ist z.B. in der Finanzbuchhaltung gratis, wenn du mehr brauchst (Lohnbuchhaltung etc.) kostet es dennoch etwas und kann auch teuer werden.
Günstige Cloud-Lösungen gibt es, da musst du selber wissen ob du dem Anbieter wegen Datenschutz vertraust.
Banana ist eine Buchhaltungssoftware für relativ wenig Geld, aber halt nicht gratis. Die aktuelle Version 9 kostet ca. 120.- CHF und ist sogar in der Migros Elektronikabteilung erhältlich.

Zumindest für kleinere Betriebe hat Banana alles was man braucht und ich nehme an, wir reden hier von einem Kleinbetrieb sonst wäre der Softwarepreis kein grosses Thema.

Und zum Thema GmbH und MWST:

Wenn die GmbH erst Anfang Jahr gegründet wurde, denke ich nicht, dass die effektive Abrechnung der MWST wegen der Vorsteuer für die ersten 3 Monate des Jahres zum Problem werden. Weil entweder ist die Firma gar noch nicht MWST-pflichtig (Umsatz unter 100’000 pro Jahr) oder rechnet nach Saldosteuersätzen ab (einfachstes System für kleinere Firmen die MWST abliefern müssen) und da gibt es auch keine Vorsteuerabzüge.

Nachtrag: Gründung 1.3. als Beispiel, wenn man merkt, dass man MWST Pflichtig wird, dann meldet man sich gleich per 1.3. an (bei MWST).

Wenn man eben nun Ware einkaufte, oder AV, kann man das „Einlageentsteuern“, d.h. Vorsteuer abziehen. Umsatzsteuer muss man logischerweise dann auch ab dem 1.3. bezahlen.

Wenn eine Garage für 50’000 Autokran, Werkzeug etc. kauft, kann sich eine Einlageentsteuerung durchaus lohnen, aber eben das muss säuberlich geplant sein.

Beispiel Einlagentsteuerung wunderbar aufgezeigt, nach 1 Minuten im Internet gefunden (kenne Quelle nicht, finde es ist jedoch korrekt).

Der Titel ist zwar nicht mehr ganz passend aber ich bin auch gerade auf der Suche nach Klärung zur Einlageentsteuerung. Also ich habe eine Einzelfirma Geschäftsaufnahme und MwSt. Pflichtig ab 4.5.2020. Ich habe aber schon Einkäufe (Mit MwSt.) auf den Firmennamen ab dem 3 März 2020 getätigt. Diese Vorsteuer kann ich nun unter Einlageentsteuerung Punkt 410 MwSt.-Formular geltend machen. Oder ist das nur, wenn ich Sachen als Privatperson eingekauft habe?

Ich bin etwas irritiert bei deinem Zitierten Link heisst es unter Voraussetzungen: «Beim Kauf des Gegenstands wurde keine MWST offen ausgewiesen.» was heisst das konkret? Im Art. 32 MwStG. lese ich das nicht als Voraussetzung. Im Gegenteil ich finde das eigentlich unlogisch, ich kann doch Vorsteuerrückforderung nur geltend machen, wenn dafür auch MwSt entrichtet wurde. Das ist ja aber bei einem Kauf von einem Privaten nicht der Fall!? Oder versteh ich das was ganz falsch?

Wenn Sie ein Auto von einem privaten Verkäufer gekauft haben, dann ist das fiktive Vorsteuer.

Wenn Sie dieses nun auch noch vor der MWST getätigt haben, dann ist es Einlageentsteuerung

Hallo Michel.keck

Ist das mit Abaninja immer noch so, dass keine Abschlussbuchungen möglich sind?

Gerne möchte ich die Buchhaltung für meine Freunde auf diese Plattform machen, aber wenn die Abschlussbuchungen nicht „echt“ sind. Ist es dann offiziell gültig um diese bei den Steuern einzureichen?

Liebe Grüsse

Susanna