Eröffnungsbuchung

Nein, das Aktienkapital gehört der AG bzw. den Aktionären.
Da es bei der Gründung vollständig liberiert (also einbezahlt) werden muss, muss es sich dabei zwangsläufig um ein Guthaben der Firma handeln.

Ich verstehe die Frage aber glaube ich schon:

Falls du z.B. ein Darlehen aufgenommen hast, damit du an 100’000 Franken kommst für eine AG-Gründung. Dann besteht eine Schuld.
Damit hat die AG aber nichts zu tun!
Das wäre dann eine Schuld von dir als Privatperson gegenüber einem Darlehensgeber. Das liefe dann komplett über dich als Privatperson und hat gar nichts mit der AG zu tun.

Die AG selber hat nach der Gründung keine Schulden, sondern 100’000 CHF Guthaben!