Erstattung NBU aufgrund definitiver Prämie

Hallo Forum

Ich habe vom Versicherungsträger eine definitive Abrechnung und im Zuge dessen eine Erstattung erhalten. Diese habe ich 1020 Bankkonto / 5473 NBU gebucht, dass Konto 5473 weist somit auch den korrekten Jahresaufwand aus.

Im Kontokorrent 2273 NBU stehen nun aber noch die aufgrund der im Januar bezahlten Rechnung - nun zu hohen - monatliche Abzüge.

Muss ich das dort auch korrigieren und wenn ja - wie? Mir ist leider bisher nichts Sinnvolles eingefallen.

EDIT
Hier noch ein paar fiktive Daten zur Veranschaulichung:

Die gelb unterlegten Werte sind jetzt zu hoch - es sind effektiv nur CHF 75.–

Danke & Grüsse

Andreas

Da ich den Ausgangspost nicht mehr editieren kann, hier mit korrektem Gegenkonto für 2273:

Hallo Andreas

Ich denke, da musst Du etwas weiter ausholen, wie das bei Dir so läuft und wie Du auf die o.g. Buchungen gekommen bist. Normalerweise wird die NBU vom Arbeitnehmer getragen (KMU-Admin.ch) und erscheint deshalb nicht im Personalaufwand der Firma sondern nur im Lohndurchlaufkonto und Kontokorrent Unfallversicherung (UV).

Mir ist auch nicht ganz klar, wie jeden Monat zu hohe NBU gebucht werden kann, da diese Zahl meiner Meinung auf der monatlichen Lohnabrechnung und somit auf dem Bruttolohn und nicht auf einer Schätzung beruht.

Das Kontokorrent 2273 ist eine Restgrösse. Bei korrekter Lohnbuchung sollte das Konto am Ende des Jahres den Betrag ausweisen, den die Firma der UV noch schuldet oder von ihr zu gut hat. In Deinem Fall wären die CHF 300 als Guthaben im Kontokorrent UV einer Schuld ggü Arbeitnehmern entgegenzustellen. Die Erstattung von der UV dann im Gegenzug 1020/2273.

Aber es kommt natürlich immer drauf an: Einmann-Einzelfirma, grosszügige Arbeitgeber, usw… Es gibt nichts, das es nicht gibt. Deshalb wären weitere Ausführungen möglicherweise hilfreich.

Gruss Bruno

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Hallo Bruno

Vielen Dank für Deine Zeit und die ausführlichen Erläuterungen.

Normalerweise wird die NBU vom Arbeitnehmer getragen (KMU-Admin.ch) und erscheint deshalb nicht im Personalaufwand der Firma sondern nur im Lohndurchlaufkonto und Kontokorrent Unfallversicherung (UV).

Lass es mich so formulieren: Der Arbeitgeber war 2019 unwissend grosszügig und hat den AN-Anteil übernommen. Insofern muss ich die Beschreibung ändern.
In 2020 trägt der AN die NBU-Beiträge und der AG die UVG. Die Buchung erfolgt seitdem wie von Dir beschrieben über die Konten 2002 / 2273.

Mir ist auch nicht ganz klar, wie jeden Monat zu hohe NBU gebucht werden kann, da diese Zahl meiner Meinung auf der monatlichen Lohnabrechnung und somit auf dem Bruttolohn und nicht auf einer Schätzung beruht.

Der Versicherungsträger hat die Jahresprämie für 2019 von CHF 1200.- am Jahresende 2018 aufgrund des (Jahres-)Bruttolohnes 2018 berechnet. Diese (geteilt durch 12 = CHF 100. - ) bildete die Grundlage für die monatlichen Beiträge.
In 2019 war der Jahreslohn niedriger. Die Meldung an die Versicherung erfolgte jedoch erst zum Jahreswechsel 2019/2020, daraufhin hat sie die definitive Abrechnung für 2019 in Höhe von CHF 900.- erstellt und die Differenz erstattet (also nicht etwa auf die Prämie 2020 angerechnet).

Das Kontokorrent 2273 ist eine Restgrösse. Bei korrekter Lohnbuchung sollte das Konto am Ende des Jahres den Betrag ausweisen, den die Firma der UV noch schuldet oder von ihr zu gut hat.

Bei allen anderen Beiträgen (BVG, AHV…) ist das auch so (Sollstellungsmethode).

Deshalb wären weitere Ausführungen möglicherweise hilfreich.

Ein-Mann GmbH

Die Erstattung von der UV dann im Gegenzug 1020/2273.

Passt - vielen Dank nochmal. Das hat mir sehr geholfen.

Beste Grüsse
Andreas

Liebe Vorredner

Gemäss den Angaben zahlt der Ag alles oder eben der An nichts (kein Abzug, da grosszügig.

Gebucht wurde:
5473 / 2273 jeweils 100.- monatlich.

Richtig zu buchen wäre:
nichts, da ja Ag alles bezahlt.

D.h. die 12 Buchungen rückgängig machen, so dass die 12 x 100.- verschwinden oder auf 0.- gestellt sind.

Dh. weiter: 2273 => ändern auf 5473 umbuchen = NBU Aufwand von Total bezahlt 1’200.-

Dh. dann Ende Jahr dasselbe bei der Rückzahlung 1020 / 5473 (statt 2273) 300.-

D.h. dann final = Aufwand Ag wäre korrekt 900.- im Konto.
Weiter Lohnausweis ohne Abzug der 900.- da ja die der Arbeitgeber trug.
Komisch mutet an, da ja die UVG immer BU und NBU verrechnet, dass hier nur von NBU die Rede ist, das müsste noch geklärt werden.

Buchhaltung & Sozialversicherungsgruss
Michael Keck

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Hallo Michael

Die UVG habe ich wie von Dir beschrieben (auf 5474) gebucht. Warum ich das bei der NBU nicht auch gleich so gemacht habe (auf 5473) werde ich wohl nicht mehr herausfinden :wink:
Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Hinweise - so ergibt das alles natürlich mehr Sinn.

Beste Grüsse
Andreas