Ertrag gegen Lohnaufwand buchen oder als einmaliger Ertrag

Hallo zusammen

Wir haben neue Mitarbeiter die einen einmaligen Antrittsbonus bekommen. Diesen dürfen wir an die vorherige Firma (wo die neuen Mitarbeiter vorher angestellt waren) weiterverechnen.

  1. Wir zahlen den Bonus an die neuen Mitarbeiter.
  2. Wir schreiben eine Rechnung in Höhe des Bonus zzgl. 7,7 % MWST an die andere Firma.
  3. Die Firma bezahlt uns die Rechnung.

Jetzt stellt sich für uns die Frage, wenn die Rechnung bezahlt wird, wie müssen wir korrekt verbuchen. Dürfen wir den Ertrag gegen den Personalaufwand buchen, z.B. Bank (1020) /Personalaufwand (5000)? Wäre das verboten bzw. ist das erlaubt? Oder müssen wir zwingend diesen Ertrag als einmaligen Ertrag erfassen, z.B. Bank (1020) / Einmaliger Ertrag (8510)?

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

hallo Harry Hirsch

Hier handelt es sich nicht um Lohn oder eine Lohn ähnliche Zahlung. Deshalb sollte dies nicht gegen Lohn verbucht werden. Dies auch vor dem Hintergrund der Salärbuchhaltung und der Sozialversicherungsabrechnung. Bei einer SUVA/AHV Prüfung wird somit verhindert, dass dies allenfalls sogar noch als Lohn taxiert wird.
Ich empfehle dies als nicht betrieblicher Ertrag zu buchen. Euer Betriebszweck ist ja nicht Antrittsboni zu erhalten.
Gruss
Arthur

Hallo Arthur

Ganz herzlichen Dank für deine Ausführungen!

Einfach zum genaueren Verständnis, darf ich nochmal kurz bitte nachfragen:

Du sagst, dass bei einer Revision eventuell der ausbezahlte Bonus, nicht als Lohn qualifiziert wird. Das wäre ja dann aber zum Nachteil der Mitarbeiter oder?

Ein kleines Rechnenbeispiel:

  1. 1000 CHF Bonus an Mitarbeiter ausbezahlt, darauf Sozialversicherungen abgeführt.
  2. 1000 CHF an Firma X weiterfakturiert, diese bezahlt.
  3. Wir verbuchen diese 1000 CHF Einnahmen als Personalaufwandminderung
  4. Konsequenz: Aus Sicht Revisor KEIN Lohn?

Das verstehe ich nicht ganz.

Vorab besten Dank für deine Unterstützung und Gruss
Harry