Eventualverbindlichkeiten

Guten Tag

Wir sind in der Autobranche tätig und haben mit Kunden Leasingverträge mit Rücknahmeverpflichtungen Ende Leasingvertragslaufzeit über die Cembra Money Bank abgeschlossen.

Diese sind dann Eventualverbindlichkeiten.

Meine Frage:

Wie muss ich diese behandeln in der Buchhaltung (Bilanz & Erfolgsrechnung)?

Oder muss man diese Liste lediglich beilegen?

Eltoine

Das kenne ich so nicht… Gönn Dir mal eine Beratung bei einem dafür spezialsierten Treuhänder…

Gruess Hanspeter

Hallo Eltoine
Eventualverbindlichkeiten gehören in den Anhang. Dort musst du diese Ausweisen.

Grundsätzlich würde ich diese Verpflichtungen auch als Eventualverbindlichkeiten klassieren.
Ausser wenn du mit genügend Sicherheit die Rücknahme der geleasten Fahrzeuge festlegen kannst, dann gehören sie als Verbindlichkeit in die Bilanz.
Ich kenne solche Eventualverbindlichkeiten als ausgegebene Garantien und Rücknahmeverpflichtungen, falls der Leasingnehmer ausfällt. Das sind dann aber keine vertraglich fixierten Rücknahmewerte.

Viele Grüsse
Jakob

Ich bedanke mich herzlichst für die Ausführung, Jakob-aeschbacher.

Freundliche Grüsse