Bei einer GmbH muss der Alleininhaber die Löhne wie ein normaler Mitarbeiter abrechnen. Deshalb sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Abzüge für Ihren Kollegen relevant. Es müsste folgedessen jeder für den Mitarbeiter relevante Satz erfasst werden - je nach abgeschlossenen Sozialversicherungen. Diese Daten findet man z.B. in den Policen der jeweiligen Versicherungen.
Je nach BVG Lösung werden die Prämien in % oder mit einem fixen Betrag angegeben. Meistens wird ein Betrag in CHF ausgewiesen. Deshalb haben wir in unserem Excel die Angabe von Beträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen. Wenn es sich um einen prozentualen Satz handelt, schlagen wir vor, den Betrag auszurechnen. Dies könnte mittels Formel direkt im entsprechenden Feld geschehen.