Fahrzeugkauf für den Handel

Guten Abend
Ich habe eine Frage betr. einer Autogarage. Bei der Geschäftsgründung wurden etliche Autos eingebracht. Diese wurden oder werden noch verkauft. Wie verbuche ich dies aber alles?
Buchung bei der Gründung?
Buchung als Aufwand? Da es eigentlich zum Verkauf da ist.
Buchung Ende Jahr? Abschreibung? Gehört dies zum Inventar?

Ich danke vielmals für Eure Hilfe!

Lg

Hallo

Bei der Gründung aktivierst du die Autos. Also Bestand Autos an Kapital. Beim Verkauf eines Autos geht es aus dem Bestand: zb Warenaufwand an Bestand Autos und Debitor an Warenverkauf für die Kundenseite.

LG

Hallo Luna1984
Bei der Geschäftsgründung sollte es einen Sacheinlagevertrag oder zumindest eine Aufstellung über die geplante Sachübernahme geben. Die dort aufgeführten Werte sind wie PTreuhand erwähnt hat, zu aktivieren/ zu verbuchen. Meines Erachtens ist aber darauf zu achten, ob die Fahrzeuge beim Strassenverkehrsamt auf den Namen der Autogarage eingelöst wurden (Sachanlagen, z.B. für Ersatzfahrzeuge oder eigene Nutzung) oder nicht (Warenvorräte).
Ersterfassung

  • Anschaffungswert gemäss Vertrag/ Aufstellung (z.B. Sachanlagen / Eigenkapital resp. Vorräte / Eigenkapital)
    Folgebewertung
  • Sachanlagen: Abschreibung nach Nutzungsdauer/ Anlagenutzung (z.B. Abschreibungen / Sachanlagen)
  • Warenvorräte: Wertbeeinträchtigung je nach Haltedauer/ Zustand/ Marktentwicklung (z.B. Warenaufwand / Vorräte)
    Abgang/ Verkauf
  • Sachanlagen: Erlös geht auf Sachanlagen (z.B. Bank / Sachanlagen), eine positive Differenz stellt Gewinn aus Veräusserung dar (z.B. Sachanlagen / A.o. Ertrag), eine negative Differenz bedeutet, dass in der Vergangenheit zuwenig abgeschrieben wurde (z.B. A.o. Abschreibungen / Sachanlagen)
  • Warenvorräte: Erlös geht auf Ertrag (z.B. Bank / Ertrag aus Lieferungen und Leistungen), Warenwert wird beim Lager entnommen (z.B. Warenaufwand / Vorräte).
    Zudem ist darauf zu achten, wie die Fahrzeuge bei der Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Dazu empfehle ich dir die MWST Branchen-Info 05 Motorfahrzeuggewerbe:
    https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/sectorInfos/tableOfContent.xhtml?publicationId=1002229&winid=123627
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Guten Abend

Vielen Dank für Eure Mithilfe! Hat mir sehr geholfen.

Liebe Grüsse

Hallo Silversurfer

Wie es aussieht, bist du Spezialist in dieser Branche :slight_smile:
Ich hätte auch kurz eine Frage:
Im Autohandel gelten Fahrzeuge, welche Ende Jahr noch nicht verkauft wurden, als Vorräte, korrekt?
Diese müssen ja nicht zuerst abgeschrieben werden, oder?
Gibt es hier etwas spezielles zu beachten? Wäre um jeden Hinweis dankbar.

Gruss
Nurti

Man darf 1/3 den Wert berichtigen, privilegierte Warenreservr

Danke Michael für deine Antwort!

Leider Blick ich nicht ganz durch.

Kannst Du oder jemand Anders mir anhand eines Beispiels bitte weiterhelfen.

Der Autohandel hat Ende Jahr Fahrzeuge im Wert von CHF 200‘000.- noch an „Lager“.
Diese Fahrzeuge wurden im Jahr 2019 gekauft, konnten jedoch leider nicht bis 31.12.19 weiterverkauft werden.

Somit gehören diese Ende Jahr ins Konto Vorräte Handelswaren.
Darf ich diese Fahrzeuge zum Kaufpreis ins Warenlager buchen, oder muss ich hier 1/3 nehmen?

Es ist ja ein Autohandel und daher können die Fahrzeuge ja nicht verderben wie in einem Lebensmittelladen etc.
Ich würde diese gerne zum Einkaufspreis buchen. Darf ich das?

Abschreiben muss ich diese ja nicht, da diese Fahrzeuge für den Handel gedacht sind und nicht als Geschäftsfahrzeuge. Ist mein Denken korrekt?

Die Korrekte Buchung lautet dann: 1200 (Vorräte Handelswaren) an 4200 (Handelseinkauf). Stimmt das?

Lg
Nuri

verderben hier sind Wertschwankungen, Diesel verliert an Wert wenn Staat Elekromobilität puscht, oder Mode ändert…