Guten Tag,
vielen Dank für diese rasche Antwort!
Ich habe mit Hilfe der Stichworte in Ihrem Link für den Kanton Zürich dieses Dokument gefunden:
Mein Auto nutze ich mehr privat als geschäftlich, daher trifft meines Erachtens diese Vorgehensweise auf mich zu:
II. Privatanteil bei selbständigerwerbenden Steuerpflichtigen
- Grundsatz
…
“Es ist pro Monat 0,8% des Kaufpreises des Geschäftswagens (exkl. Mehrwertsteuer) bzw. pro Jahr 9,6%, mindestens aber CHF 150 pro Monat zu deklarieren.”
…
"Ist ein Fahrzeug dem Privatvermögen zuzuordnen und wird es für Geschäftsfahrten eingesetzt, so sind die geschäftlich zurückgelegten Kilometer mittels Bordbuch nachzuweisen. Der im Aufwand für geschäftlich zurückgelegte Kilometer zu verbuchende Kilometeransatz beträgt 70 Rappen. "
Kurzum:
Mein Auto hat einen Neuwert von 16.123,00 EUR (ohne Mehrwertsteuer). (Gekauft wurde es im März 2015.)
0,8% des Neuwertes sind EUR 128,00 pro Monat, die ich von der Steuer absetzen kann. Darf ich trotzdem der Mindestbetrag von 150 CHF pro Monat einsetzen, selbst wenn der Wert des Autos darunter liegt?
Zudem kommen 70 Rappen pro Kilometer (für geschäftliche Zwecke).
Frage: Muss ich jedes Jahr genauso vorgehen, selbst wenn ich genau dasselbe Auto 10 Jahre behalte? Es verliert doch mit jedem Jahr an Wert.
Vielen Dank für jede Hilfe!