Guten Tag
Im Kanton Wallis ist jeder Angestellte verpflichtet einen FAK Anteil von 0.3% abzuliefern. (Arbeitnehmerseitig 0.3, Arbeitgeber 3.1%, Total 3.4%) Es ist auch nicht erlaubt das der Arbeitgeber 100% übernimmt.
Ist ein Sonderfall in der Schweiz aber leider deckt Ihr Lohnblatt das nicht ab.
Kann das angepasst werden oder soll ich die Lösung unseres Treuhänders umsetzen?
Empfehlung Treuhänder
Die Vorlage sieht nicht vor, dass der Arbeitnehmer einen Beitrag an die FAK zu
zahlen hat. Die Zelle C11 ist nicht editierbar. Ich empfehle dir den Wert in
Zelle C8 von 5.125% auf 5.425% anzupassen. Der Beitragsatz der FAK wurde per
1.1.16 von der CIVAF von 3.5% auf 3.4% gesenkt. Das heisst der Wert in Zelle
D11 ist auf 3.1% (3.4% - 0.3%) zu setzen. Der Arbeitgeber darf im Kt. VS nicht
den gesamten Betrag übernehmen.