Guten Tag
Ich mache die Buchhaltung für eine passive Firma. In der Firma gibt es keinen Umsatz mehr, nur noch Zinserträge, Ausschüttungen von Wertpapieren und realisierte Gewinne aus Wertschrift Verkäufen.
Sind diese MWST pflichtig?
Danke
Guten Tag
Ich mache die Buchhaltung für eine passive Firma. In der Firma gibt es keinen Umsatz mehr, nur noch Zinserträge, Ausschüttungen von Wertpapieren und realisierte Gewinne aus Wertschrift Verkäufen.
Sind diese MWST pflichtig?
Danke
Guten Abend
Nein sind sie nicht gem. Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG.
Dies Beträge müssen jedoch unter Ziff. 200 (Total) deklariert werden, können aber unter Ziff. 230 (ausgenommene Leistungen) wieder abgezogen werden.
Liebe Grüsse