Finanzertrag MWST pflichtig

Guten Tag

Ich mache die Buchhaltung für eine passive Firma. In der Firma gibt es keinen Umsatz mehr, nur noch Zinserträge, Ausschüttungen von Wertpapieren und realisierte Gewinne aus Wertschrift Verkäufen.

Sind diese MWST pflichtig?

Danke

Guten Abend

Nein sind sie nicht gem. Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG.
Dies Beträge müssen jedoch unter Ziff. 200 (Total) deklariert werden, können aber unter Ziff. 230 (ausgenommene Leistungen) wieder abgezogen werden.

Liebe Grüsse