Firma gründen oder lieber warten?

Liebes Forum,

Wir sind 3 Einzelpersonen, welche eine einmalige Gelegenheit erhalten haben, ein Mehrfamilienhaus (Renditeobjekt) zu kaufen. Da wir in näherer Zukunft geplant haben, eine Firma im Bereich der Immobilienbranche zu eröffnen, wollten wir uns nun darüber informieren, ob es Sinn macht, die Firma bereits vor dem effektiven Kauf zu gründen und die Immobilie dann direkt in die Firma zu integrieren bzw. diese als Firma zu kaufen und nicht zuerst als Einzelpersonen und dann in einem späteren Schritt diese einzubringen?

Die Eigenmittel belaufen sich auf CHF 270‘000, wobei 2 Personen jeweils CHF 110‘000 und eine Person CHF 50‘000 einbringen würden. Hier wäre die Frage wie wir das regeln können in Bezug auf die Stammeinlagen bei einer GmbH damit dennoch alle 3 Einzelpersonen die gleichen Rechte haben, obschon die Einlagen verschieden sind?
Uns ist durchaus bewusst, dass die Gründung einer juristischen Person eine Doppelbesteuerung zur Folge hat, jedoch wollen wir uns mit der Gründung einer GmbH auch finanziell absichern und nicht mit unserem Privatvermögen haftbar sein. Auch bez. der Risiken im Falle eines Ablebens/Verunfallen eines Partners denken wir, dass wir so „sicherer“ wären. Ist das so, oder ist das Wunschdenken?
Da die Liegenschaft stark renovationsbedürftig ist, würden wir in der nächsten Zeit keine Einnahmen damit generieren, sondern zuerst die Renovation durchführen – Zeit: ca. ein Jahr.

Was denkt ihr? Sollen wir mit der Eingliederung warten und die Liegenschaft zuerst als Einzelpersonen kaufen, oder wäre es besser bzw. gleich nützlich, diese schon jetzt mit der Firma zu verknüpfen?
Wir danken euch vielmals für Eure Rückmeldung und wünschen einen schönen Tag!

Hallo Flimango

Dies sind viele Fragen, welche so über das Forum in dieser Fülle nicht umfassend beantwortet werden können und ich denke, dass das Forum hier allenfalls das Falsche Mittel ist dies zu beantworten.

Meine kurze Antwort. Wen Ihr dies kauft und danach einbringt, habt Ihr doppelte Kosten für Verschreibung, Handänderung etc. Ob dies Sinn macht müsst Ihr beantworten. Wieso wollt Ihr nicht gleich eine AG gründen, dann habt Ihr bei Austritt eines Gesellschafters nicht das ganze Handelsregister-Thema zu regeln. Den Rest wegen der Eigenmittel könnt Ihr vertraglich untereinander regeln mit Darlehensverträgen sowie Aktionärsbindungsverträgen etc.
Bitte beachtet auch, dass Ihr allenfalls nicht von der MWST profitieren könnt, wenn das Mehrfamilienhaus mehrheitlich an private Personen vermietet wird.
Dies dann ins Budget / KV nehmen.

So dies in der Kürze
Gruss
Arthur

Ja genau. Ich würde für einen Immobilienkauf immer bevorzugt eine AG gründen und vom Kapital die Immo bezahlen. Damit spart man sich von nun an bei jedem Eigentümerwechsel (auch bei Erbschaftsfällen) die Gebühren für Verschreibung, Handänderung etc.

Ein Verkauf oder Änderung von Anteilseigner etc. wird dann viel einfacher und kostengünstiger. Man verkauft dann nur die Aktienanteile.

Darüberhinaus würde ich erwägen, für die Produktionsfirma eine eigene Rechtsform (AG oder GmbH) hinzustellen, die dann die Räumlichkeiten von der Immo AG mietet und Miete bezahlt.

So hat man die volle begrenzte Haftung: Im Falle des Konkurses der Produktionsfirma hat man immer noch die Immo AG unbeschadet und muss nur einen neuen Mieter etc finden. Andernfalls geht die Immobilie in die Konkursmasse ein.

hallo booky

Ich muss leider tw. wiedersprechen, da ein Aktienverkauf bei einer Immobiliengesellschaft nicht unbedingt steuerlich einfacher ist. Der Verkäufer wird allenfalls keinen steuerfreien Vermögensertrag generieren sondern diese wird allenfalls angeschaut wie ein Handwechsel der Liegenschaft und wird steuerlich abgerechnet.
Wo Du recht hast, ist dass die Liegenschaft als solches nicht die Hand ändert und somit die Handänderungskosten verhindert werden.

Zu Anteilsverkäufen von Immobilienfirmen gibt es genügen einschlägige Literatur.

Gruss
Arthur

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