Guten Tag
Wir haben eine (zumindest aus meiner Sicht) halbwegs komplexe Situation.
Die Beteiligten:
- Ich, Co-Inhaber einer GmbH
- Unsere GmbH
- Mein Vater, der zugleich mein Vermieter ist
Die Arbeit für meine GmbH erledige ich grösstenteil von zu Hause aus, wobei ich der Firma erhebliche Teile meiner privat gemieteten 4,5-Zi Wohnung zur Verfügung stelle. (Ein Zimmer komplett, ein weiteres Zimmer mehrheitlich, dazu meine Garage, die als Lager für die Firma statt als Garage genutzt wird.)
Bisher überlasse ich meine privaten Räume der GmbH quasi unentgeltlich. (Der andere Co-Inhaber hat übrigens eine ähnliche Situation.) Das Steueramt wollte leider auch nichts von Home-Office-Spesen oder ähnlichem wissen. Ich mache also effektiv keine „Abzüge“, obwohl ich das halbe Mietobjekt nicht privat sondern geschäftlich nutze. Steuerlich natürlich eine nachteilige Situation.
Nun ist es so, dass ich die besagten Räume selber relativ günstig Miete, da mein Vater der Vermieter ist. Ich zahle wohl gut die Hälfte einer marktüblichen Miete. Mein Vater versteuert die effektiven Mieteinnahmen, was bisher nie ein Problem war und vom Steueramt so akzeptiert wurde.
Die Idee um diese steuerlich für mich etwas unfaire Situation zu lösen wäre nun, dass die GmbH einen Teil der Wohnung bei meinem Vater mietet. Also quasi eine „WG“ aus mir und der GmbH, was ja auch den Tatsachen entspricht.
Angestrebt wäre, dass die GmbH etwa zwei Drittel und ich privat das restliche Drittel zahle.
Aus Sicht der GmbH wäre das problemlos zu begründen. Wenn diese zwei Drittel „meiner“ Miete zahlt, erhält sie dadurch effektiv genutzte Arbeitsräume die sie sonst kaum irgendwo zu diesem günstigen Preis erhalten würde. Es könnte also niemand behaupten, die Firma würde hier zwecks Steuerumgehung einen unrealistisch hohen Mietzins bezahlen.
Auf Seite meines Vaters würde sich auf den ersten Blick auch nicht viel ändern, er würde weiterhin insgesamt den selben Mietzins erhalten und auch versteuern.
Allerdings: Es könnte evt. argumentiert werden, dass ich privat dann „zu wenig“ Miete zahle. Namentlich, dass das verbleibende Drittel des Mietzinses welches ich privat zahlen würde nicht angemessen sei, für die von mir privat genutzte Hälfte der Wohnung. Denn das verbleibende Drittel des Mietzinses wäre wohl weniger als 50% von 50% (also weniger als 25%) der marktüblichen Miete.
In unserem Kanton scheint aber zu gelten, dass ein Vermieter, wenn er an seine Verwandten vermietet, min. 50% einer üblichen Miete zu verlangen hat, da er ansonsten den Eigenmietwert (in unserem Kanton 70% der marktüblichen Miete) zu versteuern hat.
Somit fürchten wir ein gewisses Risiko, dass das Steueramt am Ende plötzlich meinen Vater höher besteuern wollen würde. Mit der Argumentation: du vermietest den Teil den der Sohn privat nutzt zu günstig und musst daher nun darauf Eigenmietwert statt effektive Mieteinnahmen versteuern.
Hat irgendjemand hierzu Einsichten oder Erfahrungswerte? Oder Tipps, wie man es risikoloser arrangieren könnte?