Firmenwagen Verkauf an Gesellschafter

Guten Tag,
vor 2 Jahren habe ich für 1700.- eine günstige Occasion (als Geschäftsauto GmbH) gekauft und da von Privat, keine Vorsteuer geltend gemacht. Nun benötige ich das Auto nicht mehr und würde es gerne privat übernehmen. Neben einem üblichen Kaufvertrag, was muss ich sonst noch beachten?
Ich habe gelesen, dass es sehr mühsam ist und der Verkauf Mwst Pflichtig ist, obwohl es an eine Privatperson verkauft wird und beim Kauf keine Vorsteuer geltend gemacht wurde.
Stimmt das?
Kann ich den Preis gemäss Eurotax festlegen oder wie gehe ich am besten vor?

Danke

Fabian

Der Verkauf ist MWST Pflichtig, jedoch können Sie dies schon im Kaufpreis miteinberechnen um keinen Verlust zu erzeugen.
Wenn Sie das Fahrzeug jährlich zu 40% abgeschrieben haben, sollte es nur noch einen Wert von 600.- CHF haben, darauf noch 8%, und Sie können das Auto zu dem Preis an sich selber verkaufen.
So haben Sie keinen Gewinn aus dem Verkauf gemacht und haben somit eine steuerersparnis.
Die 600 CHF buchen sie aus dem Verkauf im aktivierten Konto Fahrzeug aus und die 48 CHF (Umsatzsteuer) weisen sie für die nächste MWSt-Abrechnung als Umsatzsteuer aus. (siehe MWSTG Art. 32)
Somit machen Sie rein geschäftlich keinen Verlust. Die Frage bleibt ob das Auto für Sie privat diesen Wert hat als Kauf.

Hinweis: Sollten Sie später das Auto doch noch fürs Geschäft brauchen, führen Sie am besten Buch über die Kilometer welche Sie gebraucht haben und stellen diese der Firma in Rechnung. Pro Kilometer zu 0.70CHF.
Auch zu beachten ist: sämtliche Kosten bezüglich des Fahrzeuges, sprich Versicherung etc. fallen dann Ihnen privat an.

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Guten Morgen Bettina,
herzlichen Dank für die rasche und verständliche Antwort.
Da mein Programm die Abschreibung nicht für ein ganzes Jahr, sondern vom Anschaffungszeitpunkt aus macht (Auto im Herbst 2015 gekauft) ist der Preis etwas höher, was jedoch keine Rolle spielt. In diesem Fall mache ich einfach einen normalen Kaufvertrag mit der Mwst auf den Verkaufspreis.
Dann überweise ich das Geld von Privat und verbuche den Verkauf wie von Dir beschrieben mit Mwst. 8%

Vielen Dank

Fabian

Hallo Fabian,
Super, freut mich das ich helfen konnte.

Hallo Betina

Die Vorgehensweise bei der Veräusserung eines bis anhin in den Büchern geführten Fahrzeuges an Dritte (Gesellschafter) wurde mir durch Deine Aussagen bestätigt. Danke.

Nun stellt sich mir aber die Frage, wie vorzugehen ist, wenn im aktuellen, noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahr ein neues Fahrzeug erworben wurde (Käuferin GmbH/SSS), welches in der Folge vor dem anstehenden Jahresabschluss weiterverkauft (an Gesellschaft nahestehende Person) werden sollte. Dieser Entschluss beruht auf der nachträglichen Feststellung, dass die Nutzung des Fahrzeuges eher privaten Charakter hat und demnach keinen Sinn macht dieses dem Geschäftsvermögen zuzuordnen. Nebst der Kaufpreiszahlung (Belastung Geschäftskonto) sind zwar bereits einige Unterhalts-Rechnungen bezahlt worden, jedoch buchhalterisch könnten diese Buchungen alle noch über das bestehende KK-Gesellschafter abgewickelt, bzw. durch Einzahlung/Gutschrift wieder ausgeglichen werden.

Eine zentrale Frage bezieht sich somit auf die ggf. zu berechnende MWSt.

Zudem stellt sich mir die Frage, ob ich den Kauf des Fahrzeuges zwingend über die Bilanz (Fahrzeuge) vornehmen muss, und wenn der Wiederverkauf MWSt-pflichtig ist, rechne ich im Weiterverkauf den offiziellen Ankaufspreis (VP inkl. MWSt. 7,7%) ab und liefere lediglich den SSS ab?
Oder wäre es auch akzeptiert, den Kauf (Trotz Kaufvertrag a/GmbH) direkt über das KK-Gesellschafter zu buchen und durch Einzahlung (Abgeltung KP) wieder auszugleichen?

Was hältst Du davon oder was wäre Deine Vorgehensweise? Besten Dank.

Gigi