Forderungen verfälschen Gewinn: Was tun?

Hi zusammen

Ich mache den Jahresabschluss 2020 für meine GmbH und habe folgendes Problem: Es sieht buchhalterisch aus als hätte ich einen Gewinn erwirtschaftet. Dabei sind das Debitoren (Konto 1100 = Forderungen -> 3401 = Bruttoerlöse Kreditgeschäft) d.h. ich habe Rechnungen verschickt, die NICHT in 2020 von meinen Kunden beglichen wurden und immernoch ausstehen. Ich dachte es gäbe einen Zahlungsfrist von 30 Tagen, dabei sind es 120 Tage (kleingedrucketes im Vertrag). Ich kann nicht mahnen oder betreiben.

Es kann doch nicht sein, dass ich Steuern bezahlen muss auf diesen ‚fiktiven‘ Gewinn. Wie „korrigiere“ ich das jetzt am besten? Rechnungsdatum einfach auf 2021 zu „schieben“ scheint mir nicht ganz sauber zu sein…

Besten Dank für den Rat!

Freundliche Grüsse
VB

Liebe Victoria

Deine im 2020 gestellten Rechnungen gehören ertragsmässig tatsächlich ins 2020. Darum wird Dein steuerbarer Ertrag (Gewinn) und diese Beträge höher.
Hier gibt es also nichts zu korrigieren.

Da es scheinbar Deine GmbH ist, bestimmst Du die Regeln.
Es geistert immer das Ammenmärchen herum, dass man 30 Tage Zahlungsfrist und dann noch 3 Mahnfristen geben muss, bis der Kunde betrieben wird.

Tatsächlich ist es nach OR so, dass Du gar keine Zahlungsfrist und auch keine Mahnungen geben musst. Du kannst also grosszügigerweise 10 Tage Frist einräumen und Deinen Kunden danach sofort betreiben

Das ist die Theorie. Und mir stellt sich die Frage, was Du für „Verträge“ mit 120 Tagen machst.

Schraub das runter auf sofort zahlen oder maximal 10 Tage. Dann hast Du meistens das Geld innert 30 Tagen (weil viele nur einmal pro Monat Zahlungen machen).

Du kannst nun den Betrag der offenen Rechnungen etwas abfedern, wenn Du vom Gesamtbetrag ein Delkredere von 5% buchst.

Gruess Hanspeter

Danke Hanspeter!

Ein Kollege meinte da die Erträge 2020 betreffen, ich meine Leistung als Firma erbracht habe, aber die Kunden die Rechnungen nicht beglichen haben, kann ich die ausstehenden Erträge als transitorische Aktiven verbuchen:
Bruttoerlöse Kreditgeschäft (3401)/ Ausstehende Erträge TA (1301)

Dann müsste ich in 2021 einfach eine Rückbuchung durchführen.

Geht das?