Ich bin gerade an einer Buchhaltung bei dem der abgetretene Aktionär noch einen rechten Betrag an Forderung gegenüber AG hat und beim Verkauf der AG Anfang Jahr ein Forderungsverzicht machte.
Wie muss ich das nun im Jahr verbuchen bzw. ausbuchen? Wenn ich es als ausserordentlich ausbuche ist der Gewinn der AG enorm hoch muss das so sein oder kann ich das in Teilbeträgen also in 2 - 3Jahre verteilen?
Buchungsmässig gibt es auf jeden Fall einen ausserordentlicher Sanierungsgewinn. Steuerlich kommt’s aber drauf an: Guugle mal nach echtem und unechtem Sanierungsgewinn beim Steueramt des betreffenden Kantons. Beim Kanton TG sieht das z.B. so aus:
Das heisst, wenn einer der beiden unteren Punkte zutrifft, ist der Forderungsverzicht vollständig steuerfrei. Zumindest im TG und ZH. Und weil kaum jemand auf Forderungen verzichtet, wenn die Firma im Geld schwimmt, trifft Punkt 2 fast immer zu. Ein Anruf bei Deinem Steueramt oder beim Treuhänder Deines Vertrauens hilft Dir aber schnell und sicher weiter.