Frage an eine/n Buchhalter/in

Liebe Buchhalter und Buchhalterinnen!

Ich habe eine wichtige Frage an euch und würde mich sehr freuen, wenn sich jemand die Zeit nimmt, mir weiterzuhelfen.

Mein Partner hatte ein Restaurant, welches seit 2019 geschlossen ist, also weder Einnahmen noch Ausgaben, noch sonst irgendetwas hatte.

Leider konnte die Firma aus diversen Gründen noch nicht aus dem Firmenbuch gestrichen werden.

Wir haben jetzt einen Brief vom Gericht bekommen, mit einer Zwangsstrafverfügung in Höhe von 350 Euro und weiteren 700 Euro, wenn wir binnen zwei Monaten der Offenlegungspflicht nicht nachkommen (Buchhaltung von 31.12.2019 bis 31.12.2020)

Was sollen wir offenlegen, wenn es in dem Sinne eigentlich keinen Betrieb mehr gab bzw. gibt und wie sollen wir dies tun?

Ich bedanke mich vorab für jegliche Antwort und LG,
Elika

Liebe Eika

Das ist ein Schweizer Forum. Zumindest ich kenne mich mit EU-Recht nicht aus.

Gruss Hanspeter

Liebe Elika,

ich könnte mir vorstellen, dass die Pflicht einen Jahresabschluss einzureichen nicht davon abhängt ob es Transaktionen gab oder nicht.
Wenn es keine Transaktionen gab, wären alle Positionen der Erfolgsrechnung im Berichtsjahr 0 und die Bilanz hätte dieselben Werte wie im Vorjahr. Dass genau 0 EUR durch die Erfolgsrechnung geflossen sind, ist auch im von Dir geschilderten Fall eher unwahrscheinlich (z.B. Bankspesen).

Eine kurze online Recherche hat folgendes Ergeben:

Du wirst selbst wohl besser beurteilen können ob diese Gesetze bei Dir anwendbar sind.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Beste Grüsse
Adventureconsultant