Guten Morgen
Ich habe mich bereit erklärt eine Buchhaltung eines guten Freundes aufzuräumen. Bei der MWST/VST habe ich viele Fragen, weil ich bei dem Thema nicht sattelfest bin.
Was mich wundert: es gibt keine VST-Codes mit „0“. Z.B. für Briemarken, Parkbussen, Spenden, Fonds, Gebühren, Vignetten usw.
Bei meinem früheren Arbeitgeber hatte ich einen Code 10 (MWST) und 20 (VST), beide für „0%“-Buchungen. Ich habe zwei Buchhalter gefragt, und die haben bestätigt, dass es keine Buchung ohne MWST-Codes geben darf bis auf die üblichen Ausnahmen (wie Versicherung, Versicherungsleistung, Löhne, Steuern usw.), da ja sonst die Beträge nicht auf der MWST-Abrechnung erscheinen. Ich konnte also gar keine Buchung erstellen, wenn ich nicht einen MWST-Code erfasste.
Also rief ich den Software-Support an und der lachte mich aus. Das hätte er in all den Jahren noch nie machen müssen. Liege ich denn falsch? Die Beträge für die Ausgaben müssen doch in der VST ersichtlich sein?
Ich werde die Codes selber erfassen. Die Codes werden gleich mit dem MWST-Formular verknüpft. Aufwände werde ich mit der Ziffer 220 auf dem MWST-Formular verknüpfen. Korrekt? Falsch, da hab ich einen Denkfehler gemacht und VST mit MWST vermischt. Sorry. Wie ich das nun aber richtig erfassen soll, weiss ich noch immer nicht bzw. muss ich noch austüfteln.
Thema Immobilien und Vermietung Privatpersonen:
Mein Kumpel hat eine grosse Liegenschaft gemietet. Er baute die Zimmer und Wohnungen um und vermietet diese wieder an Privatpersonen. Es sind Mietverträge, keine Beherbergung. Also MWST-befreit gem. Art. 21 MWSTG. Wie sieht es denn mit den Umbaukosten und dem Verbrauchs/ Reinigungsmaterial aus? Er sagt, alles was die Zimmer/Wohnungen angeht, wird ohne VST gebucht. Das ist korrekt, oder? Ansonsten könnt er ja VST geltend machen und führt keine MWST ab. Was ja eine regelmässige Rückerstattung bedeuten würde.
Vermietung von Parkplätzen, Garagen und Lagerplätze an Firmen:
Werden die auch ohne MWST/ VST gebucht? Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber erhielten wir die RG für die Miete immer mit MWST.
Ich habe das abgeklärt und folgende Antwort erhalten: Wird die Miete vom Vermieter mit MWST gestellt, dürfen wir die Miete an Firmen auch mit MWST stellen. Ist hier allerdings nicht der Fall. Somit in keinem Fall MWST an unsere Mieter.
Events, wo Räume für Geburtstage, Sitzungen usw. vermietet werden, sowie Dienstleistungen für Kunden werden mit MWST/ VST abgerechnet und erfasst. Das empfinde ich als korrekt.
Bin für jeden Tip dankbar.
Herzlichen Gruss
ezel