Franchising: Verkauf eines Konzeptes ins Ausland - wie ist das mit der MWST?

Ich möchte mein Franchising Konzept einer Deutschen Firma verkaufen. Wie muss ich die MWST auf der Rechnung ausweisen?

Wenn Du ein Franchising Konzept verkaufst, dann gewährst Du dem Käufer eine Lizenz. Du räumst ihm Immaterialgüterrecht zur Nutzung des Franchising Konzeptes ein.

Im Artikel 8a des Mehrwertsteuer Gesetzes wird der Ort der Dienstleistung geregelt:

Als Ort der Dienstleistung gilt unter Vorbehalt von Absatz 2 der Ort, an dem der Empfänger oder die Empfängerin der Dienstleistung den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche die Dienstleistung erbracht wird, …

Gemäss MWST Info 06 Ort der Leistungserbringung unterliegt insbesondere das Einräumen von Immaterialgüter-Rechten (also auch Deine Lizenz am Franchising-Konzept) dem Empfängerorts-Prinzip. Werden solche Leistungen an einen ausländischen Empfänger erbracht, unterliegen sie nicht der Schweizer MWST.

Damit musst Du Deine Rechnung ohne MWST an Deinen Deutschen Kunden erstellen. Dein Deutscher Kunde muss dann vermutlich etwas wie eine Bezugsteuer abrechnen (ich kenne das Deutsche Recht nicht im Detail).

Erfahrungsgemäss wird es Dein Deutscher Kunde schätzen, wenn Du den folgenden Satz auf der Rechnung aufnimmst:

Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über.

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