Guten Tag
Ich habe 2 kleine AG’s, die „zusammengeführt“ werden sollen, um weniger Admin-Aufwand zu haben (nur noch 1 Buchhaltung, nur noch 1x Steuererklärung, etc…).
Beide AGs unterschreiten Schwellenwerte nach OR 727 (Ordentliche Revision) und machen deshalb keine Revision.
Beide AGs sind nicht MWSt-pflichtig.
AG1 besitzt
1 Eigentumswohnung im Kt. AG, Buchwert CHF 560k, Eigentumswohnung gekauft 1987, wirft ca. CHF 24k Miete p.a. ab, durch Mieter nicht gedeckter NK-Überschuss ca. CHF 1.5k p.a.;
AG1 hat
1 Aktionär (100%, gleicher Aktionär wie AG2)
Aktienkapital CHF 100k und
aus früheren Zeiten Verlustvortrag von CHF -390k
sowie Aktionärsdarlehen mit Rangrücktritt von CHF -390k
sowie normales Aktionärsdarlehen CHF 460k.
Letzter steuerlich verrechenbarer Verlust im 2016, seit da nur Gewinne, welche genutzt wurden um den Verlustvortrag abzubauen.
Keine sonstigen, extern ausstehenden Verbindlichkeiten. Keine Hypothek.
AG2 hat
1 Aktionär (100%, gleicher Aktionär wie AG1)
1 Einfamilienhaus im Kt.BE, Buchwert CHF CHF 640k, Einfamilienhaus gekauft 1999, Miete ca. CHF 28kp.a.
AG 2 hat
Aktienkapital CHF 300k,
Aktionärsdarlehen CHF 340k
Keine sonstigen, extern ausstehenden Verbindlichkeiten. Keine Hypothek.
FIBU Einzelabschlüsse per 31.12.2023 sind gemacht, GV’s 2024 waren am 01.06.2024.
Fragen:
- Welche Fusions/Akquisitionsverfahren gibt es (Kauf Aktiva + Liquidation Hülle, Kauf Aktien, andere?)?
- Welches Fusions/Akquisitionsverfahren wäre ratsam und weshalb oder weshalb nicht?
- Welche Aspekte bezgl. Unternehmens- u./o. Immobilien-Steuern sind zu beachten?
- Was muss alles in welcher Reihenfolge gemacht werden?
- Bester Zeitpunkt (z.B. erst Frühjahr 2025 per 31.12.2024, da für 2023 schon zu spät?)?
- Zeitliche Fristen und benötigte Bearbeitungszeiten durch Behörden, welche zu beachten wären?
Vielen Dank im Voraus für Eure Untertstützung/Input!