Hallo, ich mach mal einen Vorschlag: Im Prizip macht es nichts aus, ob die Gesellschaft von der Mutter ist oder nicht. Man bezahlt dann einfach der Mutter statt einer Drittfirma den Kaufpreis.
Zuerst kauft man nur die Shares (nehme an 100%). Dann bei der Fusion kommt der ganze Grümpel dazu , heisst Aktiven und Passiven und EK, wobei bei der Fusion eben das EK rausgestrichen wird und die Differenz als Goodwill aktiviert wird. Bitte beachten: der Goodwill wird nach OR oder Swiss Gaap Fer oder IFRS anders behandelt, nach IFRS wird der nicht mehr abgeschrieben sondern jährlich oder bei bestimmten Anlässen neu bewertet.
Zweite Frage- Buchungen bei der Tochtergesellschaft. Ja, mit Ausnahme des gegenseitigen Geschäftsverkehrs. ZB. wenn zwischen der Käuferin und der gekauften Gesellschaft Waren gekauft wurden, werden diese Buchungen neutralisiert, ebenso die Zwischengewinne darauf!!!
Ich denke Sie haben noch Anschlussfragen, nur drauflos, es gibt da noch viele Kleinigkeiten! Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.