Ein Vertriebler aus Österreich, Einzelunternehmer bzw. Selbständiger vertreibt NEM’s in Österreich von einer Firma welche in der Schweiz ZH Ihren Hauptsitz hat. Er würde gerne eine Geschäftsadresse in der Schweiz haben, damit Firmenpost usw. an diese schweizerische Adresse geschickt werden kann.
Ebenso ein Fahrzeug würde er gerne auf diese Adresse anmelden.
Wie sieht das rein rechtlich aus? Also die Adresse wäre dann eine c/o Adresse auf eine private Adresse, also Domiziladresse heisst das, soweit ich gelesen habe. Aber das mit dem Einlösen des Fahrzeuges erscheint mir als nicht möglich, da er ja in Österreich wohnt und einen ausländischen Fahrzeugausweis hat.
Das Fahrzeug ist nach Schweizer Recht - soweit ich mich erinnere - dort einzulösen, wo es i.d.R. über Nacht steht. Wenn er in der CH lebt passt das, ansonsten ist das wohl nicht möglich.
Eine Geschäftsadresse ist machbar, aber dann wird er da auch steuerpflichtig. Das macht es dann nicht ganz einfach - ausser er hat nur den CH-Sitz. Die Aufteilung von Steuern im internationalen Verhältnis generiert viel Aufwand und biete viele Fallen, daher wäre ich hier vorsichtig.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich denke der Sitz der Einzelfirma wäre nur in der Schweiz, aber die Produkte würden dann in Österreich vertrieben werden. Darum denke ich schon, dass er die Einnahmen auch in Österreich versteuern müsste oder nicht?
Ja, das sehe ich auch so. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es schon nicht einfach ist Personen zu finden die mit beiden Steuersystemen vertraut sind.
Sollte diese Konstellation also nicht entscheidende grosse Vorteile bringen, die einen grösseren Finanzaufwand rechtfertigen, würde ich die Finger davon lassen.