Hallo
Ja genau, wenn es sich um eine kleine GmbH handelt erübrigt sich die Verfassung eines Lageberichtes.
Alle juristische Personen sind auf jeden Fall nach Art. 957 Abs. 1 OR buchführungspflichtig und demnach verpflichtet einen Jahresrechnung zu erstellen, die sich aus Bilanz, ER und Anhang zusammensetzt.
Gemäss Art. 961 OR müssen grössere Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision* verpflichtet sind,
- zusätzliche Angaben im Anhang,
- eine Geldflussrechnung,
- einen Lagebericht verfassen.
*zu einer ordentlichen Revision sind Unternehmen verpflichtet, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten (Art. 727 OR)
- Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
- Umsatz: CHF 40 Millionen
- Vollzeitstellen: 250
Grüsse
Salvi