Geschäftsbericht für GmbH?

Guten Tag

Wir hatten gerade eine angeregte Diskussion und daher bin ich auf dieses Forum gestossen:

Ich habe 2017 eine GmbH gegründet.
Muss ich nun für die Stelererklärung einen geschäftsbericht schreiben oder nicht? (ich war der meinung nein…)

Danke für eure Meinungen!

Hallo

Nein, kein Geschäftsbericht. Die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang) ist für die Steuererklärung notwendig, sowie allenfalls noch weitere Detailangaben. Die Beilagen sind auf der letzten Seite der Steuererklärung aufgeführt.

Gruss
Salvi

Vielen Dank Salvi für Deinen Rückmeldung!

Unsere Diskussion bezieht sich auf den Link:

in welchem Punkt 17.4.1 steht: "Von Unternehmen, welche nach Art. 957 Abs. 1 OR (-> Juristische Personen) buchführungspflichtig sind, wird die Erstellung eines Geschäftsberichts verlangt. "

Ich verstehe dies eher so, dass die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang) bei unserer kleinen GmbH quasi den Geschäftsbericht darstellen. Ein Lagebericht oder sowas ähnliches erübrigt sich demnach.

Hallo

Ja genau, wenn es sich um eine kleine GmbH handelt erübrigt sich die Verfassung eines Lageberichtes.

Alle juristische Personen sind auf jeden Fall nach Art. 957 Abs. 1 OR buchführungspflichtig und demnach verpflichtet einen Jahresrechnung zu erstellen, die sich aus Bilanz, ER und Anhang zusammensetzt.

Gemäss Art. 961 OR müssen grössere Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision* verpflichtet sind,

  • zusätzliche Angaben im Anhang,
  • eine Geldflussrechnung,
  • einen Lagebericht verfassen.

*zu einer ordentlichen Revision sind Unternehmen verpflichtet, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten (Art. 727 OR)

  • Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
  • Umsatz: CHF 40 Millionen
  • Vollzeitstellen: 250

Grüsse
Salvi

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Herzlichen Dank für die Antwort.
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