Geschäftsfahrzeuge in Deutschland - wie verbuche ich die geschuldete MWST?

Hallo

Unsere Schweizer AG ist in Deutschland MWST-pflichtig geworden, weil ein Grenzgänger ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt. Das heisst, auf einem speziell berechnetem Privatanteil müssen wir 19% MWST an die Deutsche Steuerbehörde überweisen.

In der Schweiz wird der Privatanteil ja als Ertrag über die Lohnbuchhaltung in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Wie mache ich das aber mit der MWST in DE?
Hier ebenfalls einen Ertrag zu buchen finde ich nicht korrekt, da es nur ein Thema in Deutschland ist und auch nur MWST-seitig. Wäre es korrekt die abgelieferte MWST als (Personal)Aufwand zu verbuchen?

Hat hier jemand schon Erfahrung?

Danke euch vielmals für die Rückmeldung.

Gruss
Sylvia

Liebe Sylvia

Ich habe das selbe Problem und bin mir da auch etwas unsicher. Wir mussten ebenfalls einen Privatanteil der deutschen MWST bezahlen. Ich habe dies jedoch nicht via Ertrag gebucht sondern als Forderung gegenüber dem deutschen Steueramt. Wir sollten diese ja wieder zurück erhalten. Wir werden ein Unternehmen einschalten, welches die MWST wieder zurückfordert.

Vielleicht hat sonst noch jemand Lösungsansätze?

Beste Grüsse
Thomas

Hi Thomas

Wieso kann man den Betrag wieder zurückfordern? Alle meine Anfragen diesbezüglich endeten mit der Info, dass man darauf sitzen bleibt. Wäre also froh, wenn ich hier einen Tipp von dir bekommen würde.

Wir haben uns mit der Revisionsgesellschaft darauf geeinigt, die Steuerschuld als Minus-Ertrag Privatanteil zu zeigen, also eigentlich Aufwand. Das läuft unter Personalaufwand.

Liebe Grüsse
Sylvia

Liebe Sylvia

Ich werde hier nochmals nachhaken. Ich stütze mich hier auf Informationen aus zweiter Hand, welche jedoch plausibel klingen (Aus der Vergangenheit kenne ich es so, dass die Mehrwertsteuer, welche in Deutschland bezahlt wurde, wieder zurückgefordert werden kann. Es gibt Firmen, welche dies als Dienstleistung anbieten. Hier braucht es einen gewissen Betrag, damit sich der Aufwand lohnt.). Ich melde mich wieder, sobald ich mehr weiss.

Beste Grüsse
Thomas

Ich habe es nun bestätigt erhalten. Die Mehrwertsteuer kann in Deutschland zurückgefordert werden. Es gibt jedoch ein kleines Problem, welches aus meiner Sicht noch nicht restlos geklärt ist. Die deutschen Steuerbehörden erstatten die Steuer nur dann zurück, wenn das Fahrzeug der Firma gehört. Sollte das Fahrzeug geleast sein, wird die Steuer nicht zurückerstattet…