Geschäftsführer/Prokurist Honorar verbuchen

Guten Tag
Wie kann ich das Honorar des Geschäftsführers und des Prokuristen verbuchen, wenn sie nicht Angestellte der Gesellschaft sind (nur formele Funktion)?
Soll ich ein Konto in der Gruppe des Verwaltungsaufwands eröffnen? Oder gehört es unter den übrigen Personalaufwand?
Vielen Dank

Angestellter Prokurist → Lohnaufwand + Sozialabgaben
Externer Prokurist (Berater, Verwaltungsrat) → Honoraraufwand/Verwaltungsaufwand (mit MwSt, falls zutreffend) Kt. 6700
Dieser stellt in der Regel eine Rechnung.

Wenn der Geschäftsführer selbstständig ist (und AHV-anerkannt) → Buchung als Honoraraufwand (6700), ggf. mit MwSt.
Wenn er nicht selbstständig ist (keine AHV-Anerkennung) → Buchung wie ein Lohn mit Sozialabgaben.
Falls er auch Verwaltungsrat ist → Spezielle Buchung für Verwaltungsratshonorare (6700 an Kreditoren), (meist AHV-pflichtig).
Ich würde im 6700er Bereich entsprechende Konten anlegen.

Ich hoffe ich konnte helfen. Wenn ja, freue ich mich, wenn mein Herz „gedrückt“ wird.

Viele Grüsse
Ann