Gesellschafter stellt Rechnung als Freelancer

Ein Gesellschafter einer GmbH bezieht keinen Lohn. Darf er 2-3 mal im Jahr der GmbH eine Rechnung als Freelancer stellen und gibt es einen erlaubten Höchstbetrag? Müsste dieser evtl unter der AHV Freigrenze von CHF 2’300 sein da er nicht offiziell als Selbstständiger gilt? Natürlich muss dieses Einkommen privat versteuert werden.
Ich freue mich auf Eure Antworten!

Hallo Wicki
Wenn er nicht offiziell als Selbständigerwerbender angemeldet ist, gilt die Freigrenze von CHF 2’300 pro Jahr. Es ist dann trotzdem Lohn (5000, Lohnausweis) jedoch nicht Sozialversicherungspflichtig.

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Vielen Dank für Deine Antwort. Hab ich mir fast gedacht mit der Freigrenze. Gut zu wissen, dass man es trotzdem als Lohn verbuchen muss und nicht als Geschäftsaufwand.

Liebe Wicki,
Liebe Mitleser,

Vielen Dank für di e Frage.

Ich erlaube mir hier einen Nachtrag: Wie AndreasZ_SB (danke :slight_smile: ) bereits erläutert hat gilt die Freigrenze nur bei Angestellten. Als Freelancer werden oft Selbstständige bezeichnet, bei denen gilt der Freibetrag jedoch nicht.

Sollte er tatsächlich als Selbstständiger abrechnen, sind Schwierigkeiten ziemlich wahrscheinlich, denn wenn die Ausgleichskasse den Fall prüft wird Sie Ihn als Angestellten taxieren. Daher mein Rat: Keine Rechnung, sondern nur einen Lohnausweis erstellen.

Nur zur Sicherheit: Lohnaufwand ist Geschäftsaufwand. Evtl. meintest du mit „Geschäftsaufwand“ ein anderes Konto als Lohnaufwand.

Wem die Info hilft, gerne mit „Herz“ markieren.

Ich wünsche euch einen guten Abend.

Beste Grüsse
Stefan

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In der Schweiz gibt es den Begriff Freelancer nicht. Entweder Einzelfirma mit Nachweis der SVA oder dann über Lohn abrechnen.