Gesetzliche reserven

guten tag

ich bin dabei den Jahresabschluss zu buchen.

Wann muss ich gesetzliche Reserven bilden. Ich habe einen positiven Jahresgewinn für das Jahr 2019 und einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
Wann muss ich nun gesetzliche Reserven bilden? Bereits jetzt, oder erst wenn ich über die gesamte Zeitdauer einen positiven Gewinnvortrag habe?

Vielen Dank für Tipps!

Hallo richib

Nach meinem aktuellen Wissensstand kannst du wie folgt vorgehen:

5% des Jahresgewinns, so lange bis die allgemeine Reserve 20% des einbezahlten Aktien- und Partizipationskapitals erreicht hat. Der Gewinnvortrag muss nicht einbezogen werden, ein Verlustvortrag kann vorgängig vom Jahresgewinn abgezogen werden.

Falls ich falsch liegen sollte, wäre ich um eine Korrektur von einem Profi hier im Forum sehr dankbar. Aber ich denke, dass dieses Vorgehen so korrekt sein sollte.

LG

Gabriel

hallo Richib

Die gesetzliche Reserve von 5 % des Jahresgewinnes ist zu verbuchen. Sollte noch eine Dividende ausbezahlt werden so müssten was 5 % des nominals übersteigt nochmals 10 % ges. Reserven zugewiesen werden (kling kompliziert, ist es aber nicht - siehe auch Art. 671 OR).
Die Bildung ist im Anhang einer jur. Person auszuweisen (Gewinnverwendung) und wird dann in der Regel per 1.1. des Folgejahres verbucht, Ausser bei einer Dividendenverteilung kann es auf das Fälligkeitsdatum verbucht werden.
Bei einem Vorjahresverlust wird der Gewinn einfach auf auf das KOnto verbucht wo der Verlustvortrag /Gewinnvortrag liegt.

Passt dies?
Gruss
Arthur

Hallo richib

Der Verlustvortrag hat nur einen Einfluss auf den steuerbaren Gewinn. Dort kannst du Verlustvorträge vom Vorjahr in Abzug bringen.
Bei der Berechnung der gesetzlichen Reserven haben die Verlustvorträge keinen Einfluss.

Viele Grüsse
Jakob