Gesetzliche und freiwillige Reserven in der AG

Nach der Umwandlung von Gmbh in AG ist eine Kapitalerhöhung erfolgt. Die bisherigen gesetzlichen Reserven reichten für die GmbH, nicht aber für die AG. In den Vorjahren wurden hohe freiwillige Reserven gebildet. Weiss jemand, ob man die freiwilligen Reserven in das Konto gesetzliche Reserven übertragen darf, damit die gesetzlichen Reserven für das neue Aktienkapital genügend sind?

Ja, eine Kapitalerhöhung ist aus freiwilligen Reserven möglich. Das Gesetz schreibt sogar vor, dass eine Kapitalerhöhung nur mit frei verwendbarem Eigenkapital erhöht werden kann (https://gesetzestexte.help.ch/or/artikel.cfm?key=890&art=Die_Aktiengesellschaft), wozu die gesetzliche Reserve nicht zählt (siehe 2.5 hier: https://www.alexandria.unisg.ch/248885/2/Fallstricke%20bei%20Gründung%20und%20Kapitalerhöhung.pdf).

Die freiwillige Gewinnreserve sollte somit nicht zu den gesetzlichen Reserven übertragen werden, sondern kann direkt für die Kapitalerhöhung verwendet werden.

Danke für die Info. Aber das Kapital für die Kapitalerhöhung ist von privat eingebracht worden und die Umwandlung von der GmbH in eine AG ist schon erfolgt. Da jetzt aber das neue Kapital 100’000 beträgt, müssen meines Wissens solange gesetzliche Reserven gebildet werden, bis 20% des AK erreicht sind, d.h. 20’000. Im Moment sind aber nur 9’000 gesetzliche Reserven vorhanden. Es müssten also noch 11’000 dazukommen. Im Konto ‚Freiwillige Reserven‘ liegen 15’000. Könnte man also einen Übertrag vom Konto ‚Freiwillige Reserven‘ auf das Konto ‚Gesetzliche Reserven‘ machen?

ges. Gewinnres. werden ja nur gebildet wenn Gewinn entsteht. Also macht das keinen Sinn die hyperaktiv bereits zu füllen.

Aber da freie Res. frei sind kann man die bei nächster Reserv Zuweisung verwenden