Gewinnverbuchung Einzelfirma bei Eröffnung GmbH

Eine Einzelfirma wird unter dem Jahr geschlossen und der Abschluss per Schliessungsdatum gemacht. Eine GmbH wird eröffnet. Wie wird der erwirtschaftete Gewinn aus der Einzelfirma in der neu eröffneten GmbH korrekt verbucht. Als Eigenkapital? Oder kann der Gewinn des Inhabers als Kontokorrentguthaben in der GmbH eingebucht werden?
Vielen Dank für eure Tipps.

gar nicht…

eine EIU wird geschlossen, das heisst gibt es nicht mehr.
→ separat wird GmbH gegründet, also keine Umwandlung.

Verkauf AV an GmbH, mehr nicht, neue MWST Nr und VSozialvers. als Angestellter

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Hallo Anja,

Schliesst du die Einzelunternehmung, fällt alles ins Privatvermögen des (ehemaligen) Einzelunternehmers. Von da aus können Vermögenswerte in die GmbH übertragen werden.

Von Gewinn kann da jedoch nicht gesprochen werden, da entweder Sachwerte oder Barmittel in die GmbH eingebracht werden können.

Die Mittel werden als Stammkapital evtl. zusätzlich noch Kapitaleinlagereserven oder Kontokorrent des Einlegers verbucht. Ich rate dir hier mit einer Fachperson zu sprechen, da bei Änderungen der Gesellschaftsform viele Punkte zu berücksichtigen sind.

@michel.keck : Achtung, es ist keine Umwandlung, wenn die Tätigkeit von einer EU in eine JP „verschoben“ wird. Der Begriff Umwandlung kann hier für Verwirrung sorgen (Stichwort UID).

Ich wünsche euch allen einen schönen Nachmittag.

Beste Grüsse
Stefan

Bei sowas solltest Du - so Du Aktiven in die GmbH einbringen willst - ein Steuerruling beim zuständigen Stueramt machen.
Es kann sonst sein, dass ein allfälliger Gewinn bei der Schliessung der EU privat versteuert werden muss.

Gruess Hanspeter

Vielen Dank für Deine Antwort. LG, Anja

Hallo Hampi52,

Da muss ich dich korrigieren. Der Übertrag von Vermögen einer Einzelunternehmung in eine juristische Person erfolgt immer per dato eines Abschlusses. Und bei diesem Abschluss wird der Gewinn der Einzelunternehmung immer versteuert.

Der „letzte“ Jahresabschluss der Einzelunternehmung ist jedoch von besonderer Tragweite und es ist auf die Bewertung ein Augenmerk zu legen. Denn bei der sogenannten Vermögensübertragung (Sacheinlage oder Sachübernahme) werden in der Regel die Werte aus der Buchhaltung des Einzelunternehmens übernommen.

Beste Grüsse
Stefan