Hallo zusammen
Zwei Fragen zu einer Kommanditgesellschaft, für die wir neu die Buchhaltung durchführen sollen.
Frage 1:
Ausgangslange: Kommanditgesellschaft, bestehend aus Ehefrau als Komplementär und Ehemann auch Kommanditist. Ehemann hat nur Kapital eingebracht (3’500 Fr.), arbeitet aber nicht in dieser Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wird als Nebenerwerb der Ehefrau geführt. Das heisst, der Gewinn ist je nach Jahr bisher von 0 bis rund 10’000 Fr. ausgefallen. Der Gesellschaftsvertrag definiert die Gewinnausschüttung folgendermassen, ich zitiere wortwörtlich:
Die Gewinne (Einnahmen abzüglich Ausgaben) werden nach folgendem Schlüssel zwischen Komplementär und Kommanditist verteilt:
Gewinne bis 5’000 Fr. werden zu gleichen Teilen aufgeteilt und gelten als Zinsauszahlung auf das eingebrachte Kapital.
Bei Gewinn über 5’000 Fr. wird dem Kommanditist 2’500 Fr. als Zinsauszahlung auf seinen Kapitalanteil ausbezahlt. Der Restbetrag wird dem Komplementär ausbezahlt und besteht ais Zinsauszahlung auf das eingebrachte Kapital und Honorar/Vergütung für die Arbeitsleistung.
Nun, es ist glaube ich klar ersichtlich, was hier gemacht wird. Bis zu 5’000 Fr. wird aufgeteilt, so das jeder nur maximal 2’500 Fr. erhält. Somit bezahlt weder Ehefrau noch Ehemann AHV in diesen Jahren und es bleibt mehr Geld auf dem Konto. Ab 5’000 Fr. wird beim Ehemann auf 2’500 Fr. begrenzt, damit er einerseits keine AHV bezahlen muss und grundsätzlich nicht der AHV als Angestellter gemeldet werden muss (was sowieso fragwürdig wäre, da er definitv keine Arbeitsleistungen erbringt).
Ich habe mal gelernt, dass ein Gesellschaftsvertrag frei erstellt werden darf und ich sehe auf den ersten Blick hier auch kein Problem, kenne aber auch nicht jedes Gesetz bis ins letzte Detail. Es ist ja nicht verboten, anstatt den üblichen 4% auf das Kapitel ganze 2’500 Fr. auszuzahlen (wären hier aber stolze 71.4% im Maximalfall. Es heisst in meinen damaligen Schulunterlagen: Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf Zins auf seine Kapitalanlage. Der verbleibende Gewinn wird grundsätzlich zu gleichen Teilen (in der Regel nach Köpfen) auf die Gesellschafter aufgeteilt.
Das wird hier gemacht, mit einem hohen Zins, was aber grundsätzlich nicht verboten sein sollte?
Wie seht ihr das? Problematischm, da dies aktiv der AHV Umgehung dient? Bisher in den vorherigen Jahren wurde das nie von irgendeiner Stelle bemängelt.
Frage 2: Die Gesellschaft, bzw. die Ehefrau, besitzt diverse technische Geräte, die für die Arbeitserfüllung genutzt wird. Die Geräte waren bereits im Besitz der Ehefrau, bevor Sie die Gesellschaft gegründet hat (wurde also privat mit Privatvermögen bezahlt). Bisher sind diese Geräte auch weiterhin im Privatbesitz und sind in keiner bisherigen Buchhaltung der Firma erschienen. Begründung Ehefrau: “Ich habe die Geräte viele Jahre vor der Gesellschaftsgründung mit eigenem Geld gekauft und überlasse diese der Firma ohne Entgelt zur freien Nutzung. Jegliche Wartungskosten etc. werden von mir privat bezahlt und erscheinen nicht als Aufwand in der Firma. Es wurde damals mit dem Buchhalter entschieden, die Geräte nicht als Vermögen der Gesellschafts aufzuführen sondern der Firma als unentgeltliche Nutzungsgegestände zu überlassen mit voller privaten Kostenübernahme durch mich (Ehefrau)”.
Seht ihr das als problematisch ein? Immerhin werden die Geräte zu mehr als 50% geschäftlich genutzt, und gehören somit eher zur Gesellschaft, aber ich sehe auch ein, dass dies viele Jahre vor der Firmengründung gekauft wurde.
Danke und Gruss
Justin